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Kommentar zum Velofahrverbot Bermenweg – Update 26.07.2021

Der Entscheid den Bermenweg für Fussgänger wieder zu öffnen wird verdankt. Das Velofahrverbot überzeugt in Begründung und Auswirkung nicht.

Bezug: Regierungsmitteilung BL, 29.06.2021

Zitat „Bermenweg am Birsfelder und Muttenzer Hafen für Fussgänger unter Berücksichtigung der Hafenarbeiten  wieder offen.
…Für den Veloverkehr bleibt der Bermenweg aus Sicherheitsgründen geschlossen. Die Regierung hat ein entsprechendes Velofahrverbot erlassen. Alle anderen Wege, in den Hafenarealen und im Hardwald, sofern nicht anders signalisiert, sind für Velofahrende weiterhin nutzbar. Dazu gehört auch die bestehende Veloverbindung durch den Hardwald zwischen Birsfelden und Muttenz, welche zur kantonalen Radroute gehört.“

Bürgerpetition

Dieser Entscheid ist zu einem grossen Teil der Petition vom 14. April 2021 zu verdanken.
Dass die 787 Unterzeichnenden aus 71 Gemeinden stammten ist Indikator dafür, dass der Bermenweg nicht nur bei ortsansässigen Fussgängern, die den Weg zu Fuss erreichen können, sondern auch bei Velofahrern aus grösserer Entfernung ein Ziel ist. Diesem Aspekt trägt unser Kommentar Rechnung.

Bermenweg Abschnitte

Entfernungen
Entfernungen Schleuse Birsfelden – Wasserfahrverein Muttenz

Der Genius loci

Der ca. 3500m lange Weg zwischen neuem Absperrtor Schleuse Birsfelden und dem Ostende Auhafen sowie der anschliessende 915m lange natürliche Rheinuferweg zum Wasserfahr Verein Muttenz bilden für Fussgänger und Velofahrer eine funktionale Einheit. Abschnitt 1+5 sind landseitig Zaun flankiert.
Der gesamte Weg ist eine sehr schöne spannende Rheinufer bezogene Verbindung, nutzbar auf eigene Gefahr. Bericht Velotour Bermenweg 25.04.2021. Es geht nicht um eine Veloroute und deren adäquaten Ersatz. Der Weg ist in seiner Eigenschaft unersetzlich; er ist selbst ein stimmungsvolles Ziel.

Nutzungsfrequenz und Sicherheit

Die Nutzungsfrequenz der Fussgänger und Velofahrer ist bescheiden; eine Zunahme statistisch nicht belegt. Die den Bermenweg querenden Umschlagkorridore sind mechanisch geschützt. Unfälle sind aus 70 Jahren Koexistenz zwischen privatwirtschaftlichem Hafenbetrieb und öffentlicher Nutzung der kantonseigenen Abschnitte 1-4 auch als Velofahrender polizeilich nicht bekannt. In keinem der bisher veröffentlichten Jahresberichte des Sicherheitsinspektorates BL ist die öffentliche Nutzung des Bermenweges ein Thema.

Regierungsbeschluss geht mit einem Velofahrverbot auf ganzem Bermenweg über die Sicherheitsbedürfnisse der Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) hinaus

Die SRH weisen betrieblich nicht tangiert in ihrer Pressemitteilung vom 18.03.2021 Neue Wegführung im Hafen Birsfelden und Auhafen Muttenz die Befahrbarkeit des Abschnitt 3 für Velofahrer explizit aus:

Von den SRH ausgewiesene Alternativen zum Bermenweg im Hafengebiet

Zitat: „Zwischen den beiden Hafengebieten ist der Weg entlang des Rheinufers auf einer Strecke von 700 Meter nach wie vor bis zum Restaurant Auhafen zugänglich.“

Die von den SRH avisierte Totalsperrung des Bermenweges für die Öffentlichkeit im Abschnitt 2+4 (Hafengebiete) wurde von vielen Bürgern kritisiert. Die Exekutive reagierte. Eine Arbeitsgruppe sollte einen sachgerechten Vorschlag erarbeiten. Betroffene erwarteten Nachvollziehbarkeit der Beschlüsse.

Leider wurden die Interessenabwägungen der 2 Monate tätigen Arbeitsgruppe zur Verständnisförderung der Beschlüsse nicht veröffentlicht. Was unter wachsenden Sicherheitsanforderungen in den Hafengebieten konkret zu verstehen ist, die ein Velofahrverbot auf dem Bermenweg auch ausserhalb der eigentlichen Hafengebiete rechtfertigen, wäre noch mit Fakten und transparenter Interessenabwägung allenfalls gestützt auf §23 Abs.1 SGS 162, IDG nach Abschluss des Geschäfts plausibel darzulegen.

Tatsache ist, dass der Regierungsbeschluss über die Sicherheitsbedürfnisse der SRH unnötig hinausgeht. Um z.B. das Restaurant Auhafen vom Kraftwerk Birsfelden anzufahren (via Bermenweg 2225m) ist nach inkludierter Sperrung des Abschnitt 3 für Velofahrer auch die Nutzung der Hafenstrasse Birsfelden nicht mehr zweckmässig (6700m) um das Ziel auf neuem Umweg (5800m) zu erreichen.

Velo Umweg via Hafenstrasse zum Restaurant Auhafen
Google Maps: Velo Umweg via Hafenstrasse zum Restaurant Auhafen 6700m
Velo Umweg via Sternenfeldstrasse zum Restaurant Auhafen
Google Maps: Velo Umweg via Sternenfeldstrasse zum Restaurant Auhafen 5800m

Nutzungsparallelen zum Rheinuferweg Laufenburg – Rheinsulz mit Velofahrverbot sind für den Bermenweg nicht erkennbar. Ältere Personen mit Rollatoren oder Spaziergänger mit Kinderwagen und kleinen Kindern sind auf Abschnitt 1-5 nicht anzutreffen. Fussgänger, Angler und Velofahrende konnten sich in gegenseitiger Rücksichtnahme bisher gut arrangieren. E-Bike mit 30km/h sind hier ein Gespenst.

Die Alternativen zum Bermenweg für Velofahrende

Dem Velofahrer wird als Alternative zum Abschnitt 1-3  eine Industrie flankierte Sternenfeldstrasse, eine 3-spurige Rheinfelderstrasse mit Schnellverkehr, teilweise mit Veloweg (kant. Veloroute) sowie die mit Tanklager und Umschlag gesäumte Auhafenstrasse angeboten. Damit ist indirekt der unfallträchtige Konflikt Velofahrer / Logistik in der öffentlichen Birsfelder Hafenstrasse zudem elegant gleich mit gelöst, da deren Befahrung mit Fahrverbot im Abschnitt 3 nun zwecklos ist.
Honi soit qui mal y pense.

In beiden Hafengebieten sind neben dem Bermenweg keine für Velofahrende nutzbaren anderen Wege ausser unattraktive Strassen bekannt. Unklar ist, wie nach Sperrung des Bermenweges für Velofahrende in Ergänzung zur kantonalen Veloroute z.B. das Restaurant Auhafen über alternative nicht ständig befahrbare Wege im Hardwald erreichbar ist – 2019 wegen Trockenheit gesperrt, seit 01. April 2020 wieder geöffnet. Die Fussgängerbrücke von der Hardstrasse mit 48 Stufen über die Hafenbahn ist für Velofahrer unzumutbar.  Dass andere Wege im Hardwald, sofern nicht anders signalisiert, für Velofahrende weiterhin nutzbar sind, visualisiert keine Alternative zum Bermenweg.

Vergleich der Wegstrecken vom Auhafen Restaurant vor und nach Sperrung Bermenweg Abschnitt 3
Google Maps

Alternative zum Abschnitt 4+5 ist für Velofahrer die Auhafenstrasse sowie die stark frequentierte Rheinfelderstrasse, ab Schweizerhalle ohne separaten Veloweg. Die Wegstrecke Schleuse Birsfelden bis Wasserfahr Verein Muttenz verlängert sich mit Stop im Auhafen Restaurant von 4455m auf 8300m.

Als Arbeitsweg hinnehmbar, motorisiert völlig egal, aber wer möchte sich diese Wegführung zur Entspannung und als Ausflugsfahrt mit dem Velo zumuten?

Wer beim Veloausflug Kontakt mit öffentlichen Gewässern wünscht fährt unter diesen Bedingungen lieber zu den Nachbarn in Deutschland und Frankreich sofern es Covid-19 gestattet.

Das Thema „Sicherheit“ segelt unter falscher Flagge.
Es geht um „Security“ und nicht um „Safety“

Die Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) sind in Funktion und Tätigkeit in ZKR und EU Logistik eingebunden. Nach ISPS-Code[1] ist die Gewährleistung der nötigen Sicherheit eine Risikomanagementaufgabe.

Mehrere EU Binnenhäfen sind mit entsprechenden Zäunen, Überwachungsanlagen und Zutrittsbeschränkungen ISPS-Code zertifiziert. Die Initiative stammt aus den USA. Ziel ist die Erhöhung der Gefahrenabwehr in den Hafenanlagen angesichts potentieller Bedrohung durch vorsätzliche rechtswidrige Handlungen[2]. Der Bundesrat hat dieses Ziel in seine Schifffahrtspolitik aufgenommen[3]. Sicherheit der Grossschifffahrt ist ein strategisches Ziel der SRH Eignerstrategie.

Die Bestimmung der Sicherheitsmassnahmen bedarf im Einzelfall einer spezifischen aktualisierten Risikoanalyse aus der die Anforderungen (Lastenheft) resultieren. ISPS-Code und SRH-Brief „Sicherheit im Hafen“ [4] betreffen explizit nicht die für die Sperrung suggerierte gefährdete Unfallsicherheit am Bermenweg. Die SRH weltweit vernetzt können im Wettbewerb der Rheinhäfen nicht abseits stehen. Die im internationalen Logistikgeschäft geforderte und von der Rüstungsindustrie visualisierte „Security“ ist dem Bürger mit einer einhergehenden Verbannung vom Rheinufer nur schwer zu vermitteln. Emotionen weckend lässt sich mit „Safety“ leichter aber hier nicht glaubwürdiger argumentieren.

Velofahrverbote auf dem Bermenweg an umschlagfreien Tagen mit „Safety“ Bedürfnissen des Hafenbetriebes zu begründen ist nicht stringent. Die unattraktiven Alternativwege sind bezüglich „Safety“ weit konfliktträchtiger und risikoreicher als der beliebte Bermenweg – von mangelndem Charme ganz zu schweigen. Wer als Velofahrer keine Verpflichtungen hat wird diese Alternativangebote in der Freizeitgestaltung meiden. Das ist vermutlich so erwünscht.

Velofahrverbote an der Peripherie sind gegen vorsätzlich rechtswidrige Handlungen wirkungslos. Die angebotenen Routen führen zudem durch Tanklager und Umschlagplätze; ihre Flanken sind hinsichtlich „Security“ noch schwerer zu sichern. Tatsächlich hat das Velofahrverbot auf dem Bermenweg sowohl auf „Safety“ für Betriebspersonal als auch auf „Security“ im Hafengebiet keinen nennenswerten Einfluss.

Hinweise zur Rechtslage

Die Antwort 5.3 des RR BL vom 25.03.2021 auf Anfrage LR Grüne. dass gegen den Beschluss der Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) kein anfechtbaren Gegenstand bestehe, war für den Kommentator nicht nachvollziehbar. Im Gegensatz zu Basel Stadt existiert parallel zum SRH Staatsvertrag in BL das Rheinhafengesetz SGS421. Abschnitt 3.5, §§41ff regelt die Sicherheit.

Nicht die SRH, sondern der RR BL beschliesst nach Anhörung der Standortgemeinden das nötige Sicherheitskonzept. Damit behält der Regierungsrat des KtBL (durch das Rheinhafengesetz) explizit
…die Gesamtverantwortung für die Gewährleistung der über die ordnungspolizeilichen Aufgaben hinausreichenden Sicherheit in den Hafengebieten seines Kantons[5].

§43 Ziff 3 SGS421 ist den Betroffenen separat gewidmet; sie sind somit nicht synonym mit Eigentümer, Pächter, Mieter in §43 Ziff.2. Velofahrer sind damit ebenso Betroffene angepasster Sicherheitsvorkehrungen wie Eigentümer, Pächter, Mieter und Fussgänger. Deshalb ist auf Bedürfnisse und Wünsche der betroffenen Velofahrer ebenso Rücksicht zu nehmen, wie auf den zum Gemeinwohl verpflichteten Eigentümer. Ist eine behördliche Massnahme zur Aufgabenerfüllung nicht notwendig, kann sie von vornherein nicht als gerechtfertigt und verhältnismässig betrachtet werden BGE 136 I 87, E5.2.

Verkehrssicherungspflicht und Haftung

Schilder wie Betreten verboten oder Benutzung auf eigene Gefahr entbinden den Eigentümer gestützt auf Art. 58 OR und Art. 41 OR zunächst nicht von seiner Haftung als Werkeigentümer im Rahmen seiner spezifischen Verkehrssicherungspflicht. Das Schild Bermenweg – Betreten auf eigene Gefahr allein ist nicht geeignet, den Benutzer auf dem gut unterhaltenen Bermenweg (Belagserhalt 2018), vor konkreten Gefahren zu warnen. Das Gefahrenpotential muss hinreichend signalisiert werden, sofern es nicht mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden kann. Die zusätzlichen plakativen Gefahrenhinweise am Abschlusstor (Schleuse Birsfelden) erscheinen deshalb als zweckdienliche Information (vgl. Haftungsausschluss gemäss §5 Abs.1 a, §6 Abs. 2b SGS105).

plakative Gefahrenhinweise am Abschlusstor zum Bermenweg

Beide Hafengebiete sind Grundeigentum des Kantons BL; sie sind im Zonenpan BL als öffentliche Werke und Anlagen SGS400 §24 RGB ausgewiesen. Der Rhein ist Allmend. Der durchgängige Bermenweg Abschnitt 2-4 gehört zur Rheinuferzone (3320m, 1,15ha) [6]. Der Weg wurde nicht im privaten Baurecht zur kommerziellen Nutzung erstellt. Auch wenn die Möglichkeit zur Überbauung mit Umschlageinrichtungen besteht, ist fragwürdig auf welche Rechtsgrundlagen die SRH die abweisende Bezeichnung Privatgrundstück und ihren Torbau zudem noch ausserhalb des Hafenperimeter stützen.

Bauten und Anlagen müssen gemäss SGS400 § 101 Abs. 1 RGB sicher sein und so konzipiert, erstellt, ausgestattet, betrieben und unterhalten werden, dass Menschen keinen vermeidbaren Gefahren ausgesetzt sind. Ein Bermenweg dient primär dem Unterhalt der Böschung; daher in der Regel funktionell auch nicht durch mechanische Schutzmassnahmen gegen Absturz von der Böschung gesichert. Entscheidend für Sicherungsmassnahmen des Gemeinwesens ist, dass ein vernünftiges Verhältnis zwischen dem Schutzinteresse des Benützers und der Bedeutung des Werks besteht.

Es genügt, dass der Verkehrsteilnehmer den Weg bei Anwendung gewöhnlicher Sorgfalt ohne Gefahr benützen kann, er also über sämtliche Gefahren informiert ist. In erster Linie ist es deshalb Sache des einzelnen Verkehrsteilnehmers, den Weg mit Vorsicht zu benützen und sein Verhalten den Wegverhältnissen anzupassen. Vgl. BGE 4A_479/2015

Empfehlungen Bermenweg

Im Abschnitt 3, der abgesehen vom landseitig flankierenden Bahndamm und Schiffsliegeplätzen mit Hafenumschlag nichts zu tun hat, sind Velo-/E-Bike Fahrten an allen Tagen auf eigene Gefahr zu gestatten – sofern besondere Ereignisse dem nicht entgegenstehen.

Im Abschnitt 2+4 (Hafengebiete) ist an Wochenenden und Feiertagen sowie an Werktagen ausserhalb der Umschlagzeit die Velo-/E-Bike Fahrt auf eigene Gefahr zu gestatten – sofern besondere Ereignisse dem nicht entgegenstehen.
Temporäre Abschnittssperrungen wegen besonderer Ereignisse sind zu signalisieren.

Planerische, organisatorische und bauliche Massnahmen

Die Schweizerischen Rheinhäfen, die beiden Gemeinden sowie Vertretungen der zuständigen Direktionen werden sich in nächster Zeit ohnehin mit dem Velo- und Fussverkehrsnetz in den Häfen von Muttenz und Birsfelden und ihrer Einbindung mit dem Naherholungsraum in der näheren Umgebung befassen müssen.

Art.3 Abs.2 c RPG fordert den öffentlicher Zugang und Begehung der Flussufer zu erleichtern.
Aus dem Wortlaut sollte nicht geschlossen werden, dass die Benutzung des Bermenweges mit Velo zu verbieten sei. Der Kanton hat zugestandenen Handlungsspielraum im Vollzug [7]. Wenn die Planung und die Investition in sichere Fuss- und Velowege im Sinne von „Safety“ zeitnah in Erwägung gezogen werden, dann erscheint der wenig frequentierte Bermenweg zum Genussradeln auf eigene Gefahr ungleich attraktiver als jede Umleitung.

Der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers kann auch für Velofahrende sofern nötig mit einfachen baulich Mitteln z.B. durch Fangnetze an exponierten Stellen entsprochen werden. Der Umschlag von Gefahrengütern mit Ausgasungen kann mit temporärer Abschnittsperrung wie bisher gesichert werden.

Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder

Art. 19 Signalisationsverordnung Bild 2.05
Durchfahrt für Velo & E-Bike verboten.
Das Schieben des Velos und E-Bikes ist erlaubt.

20.07.2021 12:27 Bypass zum neu errichteten Absperrtor zum Bermenweg.

Sofern der Zugang zum Bermenweg nur via Bypass ermöglicht wird und ansonsten das Tor geschlossen bleibt, stellt dieses Erschwernis aus unserer Sicht eine  nicht notwendige, imageprägende, plakative, handfeste, gesetzwidrige Schikane dar. Darüberhinaus steht das abweisende Tor gemäss Zonenplan auf Parzelle 10, Kraftwerk und Erholungseinrichtungen, 225m ausserhalb Hafengebiet.

Somit unsere Aufforderung an

Mr. Röthlingshöfer, open this gate!

[1] International_Ship_and_Port_Facility_Security_Code
[2] VERORDNUNG (EG) Nr. 725/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (Text von Bedeutung für den EWR)
[3] Bericht über die Schiffahrtspolitik der Schweiz 2009. S. 7715 Gefahrenabwehr
[4] Hadorn Blessinger 14.05.2019 Sicherheit im Hafen
[5] Markus H.F. Mohler Auslagerung polizeilicher Aufgaben an eine Anstalt öffentlichen Rechts am Beispiel der Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) Rechtliche und praktische Problemstellungen
[6] Kantonaler-Nutzungsplan-Rheinhäfen mit Reglement §16 + Anhang 4
[7] Nationalrat 09.506 n Pa. Iv. Prelicz­Huber. Zugang zu Schweizer Seeufern und Wasserläufen

Der Kommentar des Vorstandes kann von der Position der Mitglieder abweichen.

Anmeldeprozess praktische Bootsprüfung

Prüfungswillige Personen baten im April 2021 den Regioboot Vorstand die Anmeldeberechtigung sowie den nötigen Erhebungsumfang besonderer Personendaten beim Anmeldeprozess praktische Bootsprüfung in Basel abzuklären.

2021.04.21 Briefanfrage Regioboot bei Rheinpolizei zum Anmeldeprozess praktische Bootsprüfung  nach 312 BSV
2021.05.17 AW Rheinpolizei, Eingangsbestätigung; Bearbeitungsverzögerung wegen Krankheit
2021.05.19 Regioboot Anfrage beim  Datenschutzbeauftragten BS zur Erhebung medizinischer Personendaten im Formular Gesuch Erteilung Schiffsführerausweis

2021.05.21 AW Datenschutzbeauftragter BS
2021.05.21 Rheinpolizei Einschreiben, Bearbeitung braucht noch etwas Zeit
2021.05.22 AW Regioboot an Datenschutzbeauftragten
2021.06.18 Regioboot Follow up Anfrage zur praktischen Bootsprüfung
2021.06.29 Regioboot 2. Follow up persönliche Vorsprache bei der Rheinpolizei; Verweis auf Rechtsdienst
2021.07.14 Regioboot 3. Follow up per Einschreiben -> Rheinpolizei
2021.07.14 Regioboot bittet  Datenschutzbeauftragten BS um unabhängige Stellungnahme
2021.07.14 Datenschutzbeauftragter wartet auf Feedback des öffentlichen Organs
2021.09.07 4. Follow up an Leiterin Rechtsdienst Kantonspolizei BS, Rheinpolizei, Datenschutzbeauftragter BS
2021.09.29 Antwort Rheinpolizei auf Anfrage vom 21.04.2021
2021.10.02 Feedback zu Einschreiben Rheinpolizei v. 29.09.21
Neues Datenschutz konformes Formular Gesuch Erteilung Schiffsführerausweis
2022.01.01 Zusatzinfo Regioboot zu Anmeldebedingungen Praktische Bootsfahrprüfung in Basel Stadt

Der zugehörige Schriftverkehr ist für Vereinsmitglieder auf www.regioboot.ch im passwortgeschützten Vereinsbereich unter Menu ÜBER UNS ->  KORRESPONDENZ einsehbar.

Bericht Velotour Bermenweg Birsfelden & Auhafen Muttenz 24.04.2021

Plädoyer für Erhalt der freien Zugänglichkeit und Nutzung des Bermenwegs Birsfelden & Auhafen Muttenz für Fussgänger und Velofahrer zumindest in umschlagfreier Zeit an Wochenenden und Feiertagen.

Von der Spitze der Kraftwerksinsel bis zu den Fuchslöchern in Schweizerhalle liegt der 3500m lange Bermenweg im Hafengebiet Birsfelden & Auhafen Muttenz. Der Bermenweg ist in Google Maps nicht dokumentiert; die Wegführung ist als Fuss- oder Veloweg mit zugehörigen Tools nicht darstellbar.

Entfernungen
Entfernungen Schleuse Birsfelden – Wasserfahrverein Muttenz

Im März/April haben wir einige Argumente für und wider der Sperrung des Bermenwegs Birsfelden & Auhafen Muttenz  vernommen und können weder an Schikane noch an zusätzliche Sicherheit glauben. Aber ist das, was hier legal erscheint, auch legitim?

Sollte sich eine Anstalt öffentlichen Rechts, befreit von kantonalen und kommunalen Steuern, in ihrem Selbstverständnis von Funktion und Verantwortung neben dem Kommerz nicht auch um ihren Public Value kümmern?
Öffentliche Aufgaben sind Tätigkeitsbereiche insbesondere von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die im Interesse des Gemeinwohls erfüllt werden. Wer nicht weiss was darunter zu verstehen ist, dem sei das Filmchen Public Value: „Wertschöpfung, Gemeinwohl und ich“ der Universität St. Gallen empfohlen.

Wir nehmen den Bermenweg aus Sicht des Fussgängers/Velofahrers deshalb nochmals in Augenschein. Ab 10:00 fahren wir bei wenig Verkehr von der Rheinländerstrasse via Johanniterbrücke die Basler Riviera entlang und überqueren das Wasserkraftwerk Birsfelden. Nach  Schleusenüberfahrt biegen wir in den Schleusenweg mit Picknicktisch am kleinen Naturschutzgebiet „Biotop am Stausee“ ein.

Absperrtor

Das neu installierte im April noch offene Absperrtor zum Bermenweg Birsfelden grüsst mit fragwürdiger Funktion. Das Tor wird 225m Grün- und Schutzzone von einem Zaun flankiert noch vor Beginn des Bermenwegs abschliessen.

Klingel und Wechselsprechanlage sind an einer seitlichen  Zusatztüre zu sehen. Videoanlagen wie am Elsässer Rheinweg können wir noch nicht entdecken.

Cui bono?

Wer und was soll durch permanente Sperrung des bei Fussgängern- und Velofahrern beliebten Uferweges geschützt werden?  Das Hafengebiet ist vielseitig offen. Jedes Boot kann physisch ungehindert Tag und Nacht im Hafengebiet anlegen. Jeder kann das Hafengebiet passieren.

Die propagierte Neue Wegführung für Fussgänger und Velofahrer wegen nötiger Betriebssicherheit und vorsorglichem Unfallschutz ist sachlich nicht plausibel. Mit diesen Argumenten wurde auf Initiative eines auch hier bekannten Logistikunternehmens nicht der Bermenweg sondern die Hafenstrasse im Hafengebiet Wörth/D für Fussgänger und Velofahrer nach Jahrzehnten der Zugänglichkeit gesperrt.

Die Neue Wegführung für Fussgänger ist übrigens keineswegs neu. Die verkehrsreiche Hafenstrasse Birsfelden ist seit Jahren konfliktträchtig auch als Teil des Europäischen Fernwanderweges E5 – Schweiz, Via Gottardo Nr.7 Etappe 1 sowie ViaRhenana Nr.60 Etappe 10 ausgewiesen; für Fussgänger und Velofahrer quer durch den Logistikbetrieb enorm unattraktiv. Diese Alternative ist für alle deutlich riskanter als die Nutzung des Bermenwegs auf eigene Gefahr. Der Bermenweg hat gegenüber der Hafenstrasse die schönere Kulisse, keinen PKW/LKW Werkverkehr, 0 statt 7 querende Bahngleise und keine  48-stufige Bahnüberführung.

Ökologische Aspekte

Flankierend zum Bermenweg präsentieren Schilder an der Hafenbahn Böschung – in ihrer Bedeutung ein Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten mit grossräumiger Biotopvernetzung –  dem erstaunten Betrachter eine Doppelfunktion als ökologische Ausgleichsfläche. Gleichwohl wird oberhalb die Herbizidbehandlung des Bahnschotters in Ausnahmefällen eingeräumt.
Soll damit zusammen mit Flächen des Pratteler Hardwaldes nun der Verlust im Inventar der national bedeutenden Trockenwiesen im Planungsgebiet Trimodales Container Terminal in Basel kompensiert werden?  Wie sieht die Flächenaufwertung für einen Ausgleich aus? Uns fehlt ein anschaulicher Vorher-Nachher Vergleich.

Aktivitäten am Bermenweg

Einzige beobachtete professionelle Aktivität auf dem Bermenweg ist der Kranzug eines Privatautos zum  Tankschiff.  Wir führen ein vergnügtes Gespräch mit der belgischen Besatzung, die nebenbei den ruhenden Güterumschlag am Wochenende bestätigt. Somit müssen wir keine gefährlichen Gaswolken auf dem Bermenweg durch Tankladungsumschlag befürchten.

Restaurant Auhafen läd mit kleinem Gartenfreisitz und Sonnenschirmen zum Verweilen ein. Als mündige Bürger nehmen wir das Restrisiko eines unachtsamen Absturzes vom Bermenweg in den Rhein in Kauf.  Die Gruppe passiert auf eigene Gefahr weitere offene Absperrtore in dieser sehenswerten uferständigen Hafeninfrastruktur. Auf dem Hin- und Rückweg begegnen uns total 6 Velofahrer und Fussgänger.

Am östlichen Ende des befestigten Bermenwegs schliesst ein schmaler wurzeldurchsetzter Ufersaumpfad unter Laubbäumen an. Nach 900m ist der Wasserfahrverein Muttenz erreicht. Dortiger Gartenausschank, benachbarter Park und Grill sind ein Idyll.

Basler Kleinschifffahrt – Quo navigas?

Regioboot Vorstandsposition zu Kleinschiff-Infrastrukturen auf Allmend. 2020.10.27 Basler Kleinschifffahrt – quo navigas

Vereinsanliegen ist die Genehmigungsfähigkeit ökologisch akzeptabler Kleinschiff-Infrastrukturen mit public value im öffentlichen Gewässerraum Basel.
Sofern aus der Grundsatzvereinbarung 05.07.2018 und Stadtteil Richtplan Klybeck Kleinhüningen der Klybeck Quai als neuer Standort für Kleinschiff-Infrastrukturen hervorgeht, setzen wir uns dafür ein, dass sowohl bestehenden Akteuren wie Dritten (Vereinen, Genossenschaften und anderen Trägergruppierungen) in einem öffentlichen Bewerbungsverfahren gleiche Chancen für Projektentwicklung und Betrieb eingeräumt werden. 

Der Regioboot Vorstand beteiligte sich 2017 / 2018 an der Vernehmlassung der Richtplan Anpassung Siedlung.
2018-2019 hat er sein Mitwirkungsbegehren bei der Programmierung des Stadtteilrichtplanes Klybeck-Kleinhüningen mit Focus auf Nutzung der Wasserallmend und Infrastrukturen der Kleinschifffahrt beim Stadteilsekretariat Kleinbasel sowie dem Stadtplanungsamt bekundet.[1]

Basel ist eine Stadt am Wasser. Und Basel ist eine Hafenstadt[2] Ein Tor zur Schweiz und zu den Weltmeeren. Das Dreiländereck mit der Kulturstadt Basel hat im Wassertourismus Symbol- und Anziehungskraft. Die Stadt verfügt jedoch über keine Gastliegeplätze für Kleinschiffe. Imagewirksam ist das kommerzielle Angebot der Regioport AG.
Die private Marina am Dreiländereck soll gemäss Grundsatzvereinbarung zwischen Kanton Basel Stadt und SRH vom 05.07.2018 einer in 2017 entwickelten Schiffsliegeplatz Rochade zum Opfer fallen. Das städtebauliche Konzept für Klybeckquai und Westquai weist symbolisch einen Kleinschiff-Hafen im Rhein (Allmend) unterhalb Dreirosenbrücke am Klybeckquai aus.

Da für bestehende Kleinschiff-Infrastrukturen auf Allmend keine Baurechte, Verleihungsbeschlüsse oder Konzessionen existieren, sondern dafür bislang nur Wasserflächen vermietet wurden, schlagen wir für ein erwünschtes quantitatives und qualitatives Niveau derartiger Einrichtungen im öffentlichen Raum die Parametrierung in Form einer Stationierungsverordnung auch im Interesse proaktiver puplic relation vor. 

Zur Klarstellung des öffentlichen Interesses an Kleinschiff-Infrastrukturen auf Allmend und dortige Genehmigungsfähigkeit ist ein Eintrag im Stadtteilrichtplan Klybeck-Kleinhüningen sowie im kantonalen Nutzungsplan Gewässerraum zweckmässig.

Die Einladungen

  • zur Dialog Veranstaltung Stadtteilrichtplan Klybeck-Kleinhüningen 25.11.2019,
    Gastgeber Stadtplanungsamt (BVD),
    Protokoll ECOS zugestellt 19.10.2020;
  • zum Gedankenaustausch Wasserallmend und Freizeithäfen vom 31.01.2020, Gastgeber STSKB,
    Antwort Regioboot 31.01.2020, Regioboot Statement 02.02.2020, Protokoll STSKB zugestellt 13.02.2020
    sowie ein undatiertes ungezeichnetes Feedback zu unserem Statement;
  • vom 20.06.2020 zum Workshop 13.08.2020 auf der „Evolutie“
    für die geplante interaktive Ausstellung „Alle(s) im Fluss“ 2021,
    ein Projekt des „Theater für alle Fälle“ im Auftrag der Stadtentwicklung (PD), Antwort Regioboot 21.07.2020

sind für den Regioboot Vorstand Anlass seine Perspektive zu Kleinschiff-Infrastrukturen auf Wasserallmend ergänzend zum Regioboot Statements 02.02.2020 darzulegen.
Die 3 Einladungen verdanken wir bestens.

Wir entsprechen damit auch dem Wunsch der Stadtentwicklung sich mit der Nutzung des öffentlichen Raums und über die Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen auseinanderzusetzen.[3]

Der Vernehmlassung des Stadtteilrichtplanes Klybeck-Kleinhüningen sehen wir mit Interesse entgegen.

[1] 2019.06.05-Mitwirkungsbegehren-Stadteilrichtplan-Klybeck-Kleinhüningen.pdf 
[2] Vorwort Eine Stadterweiterung am Rhein Städtebauliches Konzept für Klybeckquai & Westquai Basel (BVD)
[3] Konzept öffentlicher Raum (PD) sowie Die Zukunft des öffentlichen Raums (GDI)

2020.01.31 Austausch Wasserallmend und Freizeithäfen
2020.02.02 Basel Kleinschiffhäfen müssen public value entfalten
Rueckmeldung Regioport zu Dokument Regioboot 2020.02.02
2020.02.13 STSKB Protokoll_Austausch1_Freizeithafen_final
2020.06.02 Besprechung Schnäkel – Wernli STSKB
2020.07.21 Antwort Workshop Im Fluss ein Austausch, 13.08.2020

mgu Wissenschafts-Apéro am 18.11.2019

Zweck

Schon fast eine Tradition ist der Wissenschaftsapéro zum Thema «Schwarzmeergrundeln in der Schweiz», der seit 2015 jeden Herbst vom Programm Mensch-Gesellschaft-Umwelt der Universität Basel ausgerichtet wird. Die Forschungsgruppe um Professorin Patricia Holm stellt dabei den neuesten Stand der Ausbreitung der eingeschleppten Fische vor, sowie Ergebnisse aus den wissenschaftlichen Projekten des Teams. Schwarzmeergrundeln sind unter den häufigsten invasiven Fischarten in mitteleuropäischen Gewässern. Sie stehen mit heimischen Fischarten in Konkurrenz um Nahrung und Lebensraum und fressen deren Eier und Jungtiere. Zum ersten Mal in der Schweiz wurden im Jahr 2011 im Industriehafen Kleinhüningen in Basel. Dort vermehrten sie sich rasant und breiteten sich seitdem immer weiter rheinaufwärts aus. Die Basler Forschungsgruppe beobachtet die Entwicklung der Ausgangspopulation im Hafen und erforscht die verschiedenen Ausbreitungsmechanismen mit dem Ziel, die Besiedlung der Restschweiz zu verhindern. Dabei kooperiert sie mit relevanten Akteuren aus dem Kreis der Gewässernutzer – so auch Bootsclubs wie dem Regioboot Verein.

Präsentation

Fangstatistik

Gestartet wurde mit der Präsentation der Fangzahlen aus dem jährlichen Hafenmonitoring in Kleinhüningen. Nachdem im letzten Jahr erstaunlich wenige Grundeln gefangen wurden, fanden sich im August 2019 wieder über 200 Grundeln in den Reusen. Von einem nachhaltigen Populationsrückgang kann also keine Rede sein! Dafür gab es keine allzu schlechten Neuigkeiten von der Ausbreitungsfront rheinaufwärts. Nachdem 2018 das als schwerwiegendes Hindernis geltende Kraftwerk Stein-Säckingen von Grundeln passiert worden war, gab es im Laufe des Jahres 2019 keine weitere dramatische Erweiterung der Ausbreitung.

Grundelsperren

Da die Fischtreppen der Wasserkraftwerke im Rhein kritische Engpässe bei der Ausbreitung der Schwarzmeergrundeln darstellen, beschäftigt sich ein Teil des Forschungsteams mit der Möglichkeit einer sogenannten Grundelsperre. Idealerweise würde eine solche Sperre die schwimmschwachen Grundeln vom Aufstieg abhalten, während alle heimischen Fischarten die Treppe nutzen könnten. Die Schwierigkeit liegt hierbei darin, dass heimische Arten wie die Groppe oder der Grüdling sehr ähnlich zur Grundel sind. Die Forschungsarbeit, die in Kooperation mit dem Institut für Wasser  und Gewässerentwicklung am Karlsruher Institut für Technologie stattfindet, beschäftigt sich also mit den Unterschieden im Schwimmverhalten und dem Strömungwiderstand der drei Fischarten. Die Wissenschaftler testeten den Prototyp einer Grundelsperre, bestehend aus einer glatten Metallrampe, die die Strömungsgeschwindigkeit im Fischpass erhöht. Generell lässt sich sagen, dass es gewisse Unterschiede gibt. Der Gründling ist eindeutig der stärkste Schwimmer. Leider scheint es mit dieser Methode jedoch nicht möglich zu sein, Groppen passieren zu lassen, aber nicht Grundeln.

Für die Praxis bedeutet dies, dass sich die Verantwortlichen möglicherweise entscheiden müssen, ob die Priorität ist, alle Grundeln (und damit auch Groppen) aufzuhalten, oder der Groppe (und damit auch einigen Grundeln) den Aufstieg durch Fischtreppen zu ermöglichen. Später an diesem Abend wurde die Frage dieser Priorisierung auch dem Publikum gestellt, die sie mithilfe einer Online-App anonym beantworten durften. Das anwesende Publikum schwankte mehrheitlich zwischen zwei der gegebenen Optionen: 16 Teilnehmer waren dafür, die Wanderung für Grundeln komplett zu stoppen (und dabei auch für Groppen), 14 waren dafür, die Wanderung für alle Arten zu ermöglichen.

Verbreitungsmöglichkeiten

Neben der aktiven Ausbreitung der Grundeln gibt es auch andere Möglichkeiten, wie sie sich verbreiten können. So können sie unbeabsichtigt durch Frachtschiffe oder Sportboote verschleppt werden. Grundellaich kann an Bootsrümpfen haften und so transportiert werden, oder Grundeln und ihre Larven können in Wasserüberständen verschleppt werden.  Fotos und Videos von Grundeln an Bootsrümpfen belegen, dass die bodenlebenden Fische durchaus auch Bootsrümpfe besuchen. Zur Möglichkeit von Grundeln in Wasserüberständen fand 2019 ein sogenanntes Citizen Science Projekt statt – also ein Forschungsprojekt mit Beteiligung von Freiwilligen aus dem ausser-universitären Bereich. Zur grossen Freude der Wissenschaftler beteiligten sich viele regionale Bootsvereine und Bootsbesitzer und halfen mit, Wasserproben aus Motoren zu sammeln. In diesen Proben wurden zwar bisher keine Grundellarven gefunden, allerdings traten andere invasive Arten auf (z.B: die schädliche Wandermuschel).

Der letzte untersuchte Mechanismus der Grundelverbreitung wurde von Philipp Hirsch bearbeitet: Angler und Aquarianer, die Grundeln fangen und an anderen Orten wieder aussetzen. So gibt es trotz politischem Verbot in Internetforen Angebote, Grundeln für wenig Geld zu kaufen. Mit einer Umfrage fand der Forscher heraus, dass ca. 20% der Befragten sowohl Angler, als auch Aquarianer sind und mehr als 60% schon einmal lebende Fische weitergegeben haben. Obwohl viele dieser Fische sicherlich heimisch waren und auf legale Weise gehandhabt wurden, zeigt diese Umfrage, wie hoch das Potential für die Verschleppung von invasiven Arten durch unwissende oder unachtsame Akteure sein kann.

Diskussion

Am Ende der Präsentation folgte eine Diskussion mit den Anwesenden, bei der interessante Fragen und Anekdoten aufkamen, die teils im Plenum beantwortet werden konnten, teils mit in den informellen Teil des Abends mitgenommen wurden. So gab es beim Apéro in gemütlicher Atmosphäre genug zu erzählen, besprechen, planen und auszutauschen zwischen den Wissenschaftlern und den Teilnehmern des Abends. Die freundschaftlichen Verbindungen von Akteuren im Grundel-Kontext wurden damit auch fürs nächste Jahr wieder gefestigt.

Auch dieses Jahr waren wieder Mitglieder des Regioboot Vereins anwesend und verfolgten mit Interesse und Engagement den Fortschritt der Projekte. Besonderes Interesse entwickelte der Verein durch vergangene und andauernde Kollaborationen und mit der Forschungsgruppe, die sogar zum Vereinseintritt der Doktorandin Karen Bussmann geführt haben. Es stehen daher auch weiterhin interessante neue Projekte im Bootskontext an – bis zum nächsten Apéro 2020!

Dialog Veranstaltung Stadtteilrichtplan Klybeck-Kleinhüningen 25.11.2019

Das Stadtplanungsamt führte zum Informationsanlass Stadtteilrichtplan Klybeck- Kleinhüningen 06. November 2019 im Quartier Uferstrasse 90 zusätzlich eine Dialogveranstaltung mit ca. 25 geladenen Teilnehmern am 25.November 2019 im Stadtplanungsamt, Dufourstrasse durch. Der Regioboot Vorstand nahm teil.

Das Planungsteam orientierte in mehreren Kurzvorträgen mit Grafikpräsentation  und ausgelegten Broschüren  über den Stand der Entwicklung.  Der Regierungsrat beantragt laut Medienmeldung vom 06.11.2019 dem Grossen Rat 5,8 Millionen Franken für die umfangreiche Erarbeitung und Mitwirkung am Stadtteilrichtplan zu den Quartieren Kleinhüningen und Klybeck. Als Grundlage für die weitere Planung nimmt der Regierungsrat ein städtebauliches Konzept für den Klybeckquai und den Westquai zur Kenntnis.

Bis zur Fertigstellung des Planes würde noch einige Zeit vergehen. Vorgesehen sei die Bevölkerung in den Prozess einzubinden.

Nach Berichterstattung konnten die Teilnehmer Fragen stellen.
Unter anderem wurden seitens der Fragesteller auch die Existenz und Zukunft der Kleinschiffhäfen thematisiert. Das Nischenthema wurde seitens der Stadtplanung zur Kenntnis genommen.

Im Anschluss wurde den Teilnehmern eine Apéro riche offeriert.
Stadtplaner und Gäste konnten sich ungezwungen austauschen.
Von hafenaffinen Teilnehmern wurde am Modell u.a. angesprochen:

  • allfällige Verlagerung Kleinschiffhafen
  • nötige Naturschutz Ausgleichsflächen für Terminal Nord
  • Gefahrengutransporte Bahn
  • Hafenbahn Gleisverlauf mit notwendigen Durchfahrtprofilen
  • nautische Manövrierbarkeit im Hafenbecken II und III
  • Hafenbahnbrücken über Hafenbecken II
  • Gleisquerung Ostquai zum Anschluss Gleise Hafenbecken I

Vertreter der Stadtplanung versicherten, dass in detaillierten Studien der Machbarkeitsnachweis zweifelsfrei erbracht sei.

Alle Teilnehmer trugen sich in eine zirkulierende Präsenzliste für den Protokollversand seitens Stadtplanungsamt ein. Auf Anfrage voraussichtliche Zustellung an Teilnehmer Ende 2/2020.
Der Regioboot Verein dankt dem Stadtplanungsamt für Einladung, Information und Weiterbildung.

20191126_Ecos Protokoll_verteilt 19.10.2020
20201014_Zusammenfassung Dialoge Kleinbasel Nord

Austausch zur Zukunft der Freizeithäfen auf Allmend

Auf Anregung der Aktionäre und Geschäftsleitung der Marina „Regioport AG“ wird nachfolgend zu diesen Anlässen um einen Austausch bezüglich der Hafen- und Stadtentwicklung und Stadteilrichtplan Klybeck/Kleinhüningen im Februar 2020 gebeten. Ziel ist im Austausch die gegenseitigen Visionen zu den Freizeithäfen kennen zu lernen. Der Regioboot Verein begrüsst die Initiative.

 

mgu Wissenschafts-Apéro 2019 – Gastbericht

Einladungsflyer mgu Wissenschafts-Apéro Uni Basel 18.11.19

Teilnehmer

65 am Thema interessierte Personen aus Behörden, Verbänden, Vereinen inkl.  Grundelteam.  Der Regioboot Verein war mit 4 Personen am mgu Wissenschafts-Apéro 2019 – darunter 1 Mitglied des Grundelteams – vertreten.

Heutiges Programm
mgu Uni Basel

Präsentation

Das Grundel Team der Uni Basel berichtete unter Leitung von Prof. Dr.  Patricia Holm 2019 wie 2018 mit zahlreichen Grafiken und Videos über den Forschungsstand bei invasiven Schwarzmeer Grundeln.  Die  für den Bericht ausgewählten Hörsaal Screenshots stellen nur einen Bruchteil der Präsentation dar.

18.11.2019, mgu Wissenschafts-Apéro Universität Basel: Kantonale Fangstatistik Schwarzmeergrundeln 2012-2018
18.11.2019, mgu Universität Basel

Die Grundel Fangstatistik ging in Basel seit Peak 2016 zurück. Ursache und Nachhaltigkeit der Tendenz sind ungesichert.

Versuche in der Fliessrinne am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
18.11.2019, mgu Universität Basel

2019 wurden vergleichende Untersuchungen zur Schwimmfähigkeit und Kraftmessung im Strömungskanal des Institut für Wasser  und Gewässerentwicklung am Karlsruher Institut für Technologie mit diversen Strömungsgeschwindigkeiten und Fischarten weitergeführt.

Der in 2019 vorgesehene Feldversuch mit spezifischer künstlicher Grundelhürde in einem von Grundeln besiedelten Gewässerabschnitt steht aus, da dafür die Finanzierung noch offen ist.

Blockrampen am Unterlauf der Birs - Drohnenbild des Untersuchungsgebietes
18.11.2019, mgu Universität Basel

Blockrampen im Unterlauf der Birs sind für Grundeln ein Hindernis, dessen Wirkung bei  Hochwasserüberflutung an den untersten Rampen aufgehoben ist.

Mitmachprojekt - Blinde Passagiere in meinem Boot
18.11.2019, mgu Universität Basel

„Blinde Passagiere in meinem Boot?“ hat Aufmerksamkeit und Beteiligung im Mitmach-Projekt bewirkt.

Neben untersuchten Verbreitungswegen ist die Verschleppung von Fischeiern durch Wasservögel – wie von mehreren Gästen vermutet – wissenschaftlich nicht belegt. Dennoch lässt die Entwicklung von Fischpopulationen in abgeschlossenen Gewässers diesen Verbreitungsweg für möglich erscheinen. Leitgedanke „Die Natur sucht sich ihren Weg.“

Ergebnisse persönlicher Massnahmenentscheid zur Verhinderung der Grundelverbreitung
18.11.2019, mgu Universität Basel

Die Teilnehmer hatten Gelegenheit in einer Mini Interaktion via WLAN der Universität anonym mit eigenem Smartphone abzustimmen, dadurch wollten die Wissenschaftler feststellen für welche Massnahme aus 4 Optionen sich die Teilnehmer zur Verhinderung der Grundelausbreitung ohne Exponierung entscheiden würden.

Apéro riche

Nach Berichterstattung und Hörsaal-Diskussion tauschten sich die Gastgeber und Teilnehmer über die neuen Erkenntnisse bei einem genüsslichen Apéro riche zwanglos aus.

Dank

Der Regioboot Verein dankt dem Grundel Team für die Einladung zum mgu Wissenschafts-Apéro 2019 und die vortreffliche Weiterbildung.

Bericht Picknick am Stauwehr Märkt 05.10.2019

Ablauf

Dank speditiver Helfer klappten Transport und Aufbau schneller als geplant, sodass der Apéro beim Picknick am Stauwehr Märkt 2019 um 13:30 starten konnte. Bei bester Laune war die Plauderei so intensiv, dass Joachim seinen Vortrag zur Technik und Geschichte des Stauwehr Märkt mit Hinweis auf die Dokumentation zur Freude der Zuhörer kürzte sodass der Weiterbildunganteil nur ein kurzes Intermezzo darstellte. In Folge ging der lustige Smalltalk auch beim Essen munter weiter. Die Gemeinschaft aus ursprünglich 5 Ländern hatte offensichtlich ihren Spass… Getränke und Essen fanden guten Zuspruch. Die Zeit verging wie im Flug. 18 Uhr erschien allen für Aufbruch viel zu früh.  Katharina holte die Schnapsbecher hervor und die Flasche Altes Pflümli  aus dem Schwarzwald wurde leer gemacht. Mit letztem „Absacker“ im Stehen war der Platz 18:50 vor Sonnenuntergang geräumt und das Material 19:20 rechtzeitig vor Einbruch der Nacht in der Rheinländerstrasse verstaut.

Die verbliebenen 7 Teilnehmer + Hund wollten danach noch keinen Schlussstrich ziehen.  So gab’s als  Supplement zum Picknick noch einen Spontaneinkauf für improvisiertes gemeinsames Abendessen: Spaghetti arrabiata mit viel Knoblauch und Würste. 22:15 brachte Nikola die Crew mit dem Minibus nach Hause.

Dank

Wir danken allen Teilnehmern für die Stimmung, die sie erzeugten und schlagen der GV 2020 vor, das Picknick am Stauwehr Märkt ins Programm zu nehmen.

Wetter

14-Tage Wetterprognose 22°C, sonnig änderte zu tatsächlich 13-14°C,  13:00 – 15:00 böig, 15:00 – 18:00 windstill, bedeckt mit kleinem Regenschauer.

Mitwirkende

Vorbereitung:  Katharina, Joachim
Transport
: Christoph stellte für Transport von Zelt, Tischgarnituren, Gas-Kochern und Verpflegung einen Minibus mit Fahrer Nikola bereit.  Katharina.  Helfer: Catherin, Katharina, Göran, Christoph, Nikola. Teilnehmer: 11 Personen + 1 Hund; 7 Mitglieder, 4 Gäste, darunter 2 von Table Ronde – einer Institution der Städtepartnerschaft Weil-Huningue.

Ort

Der von der Gemeinde Weil gepflegte parkähnlichen Picknickplatz am Stauwehr Märkt, Rhein km 173.9 RU ist mit rustikalen Holztischen, Bänken und Feuerstellen ausgestattet. Für die Sauberkeit stehen  Müllbehälter bereit. Das Schmuckstück im Regiogrüngürtel am Südrand des 904ha Naturschutzgebietes Petite Camarque Alsacienne wird gern und viel genutzt. Anfahrt auf der Alten Strasse. Anlegemöglichkeit mit Boot beim Weiler Yachtclub 800m rheinaufwärts, Rhein km 173.1 RU.

Umfeld

Seit 1995 führt ein öffentlicher Fuss- und Velo Weg über das Wehr zur Île de Rhin und entlang dem Grand Canal d’Alsace zur usine hydroélectrique de Kembs. Auf der Insel ist seit 2016 das 8,4 MW Dotierkraftwerk Centrale K mit Fischtreppe in Betrieb. 2013 wurde auf Höhe des WWII Bunkers Märkt ein Biberpass zwischen Rkm 173,680 und Rkm 173,650 erstellt, damit vom Hochrhein Biber die Oberrhein Auen unterhalb des Wehres nach 100 Jahren Ausrottung wieder besiedeln können.  Das 1928-1932 erbaute Wehr wurde am 07.10.1944 von der RAF bombardiert und mit CH Hilfe 1946 schnellstmöglich wieder aufgebaut. Die zum 75. Jahrestag des Luftangriffs am Bunker montierte neue Gedenktafel erinnert an das Kriegsverbrechen der Ermordung vier gefangengenommener Flieger.

 

Einladung Grill am Stauwehr Märkt, Sa. 5.10.2019, 14-18 Uhr

Einladung zum Grill Stauwehr Märkt 05.10.2019
zum Download Flyer anklicken

Mitglieder & Gäste sind zum Picknick am Stauwehr Märkt 2019  herzlich willkommen!

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Der Picknickplatz, Rkm 173.9 RU, hat rustikale Holztische & Bänke. Ein Schmuckstück im Regiogrüngürtel.

Wir bieten zusätzlich:

Partyzelt und Gasgrill als Infrastruktur,

Vortrag Technik & Geschichte Stauwehr Märkt als Weiterbildung,

Cava-Apéro & Snacks, Kürbissuppe, Schweinefilet, Pouletbrust, Bratwurst, Special Nudelsalat, Reis, Nero d’Avola Merlot Sicilia, Bier, Orangensaft, Mineral, Kaffee & Kuchen als Picknick.

Unkostenbeitrag Fr. 15/Person. Wir disponieren Einkäufe und Vorbereitung nach Anmeldung.  Der Unkostenbeitrag wird fällig nach Anmeldung und nicht bei Teilnahme.

Anmeldung bitte bis 1. Oktober 21 Uhr auf
Mobil/SMS/WhatApp +41 (79) 842 93 22 oder info@regioboot.ch

Blinde Passagiere in meinem Boot? Ein Mitmach-Projekt der Uni Basel

Das Institut mgu der Universität Basel erforscht in den Sommermonaten 2019 die Ausbreitungsmöglichkeit invasiver Grundeln als „blinde Passagiere“ im Kühlwasser von Bootsmotoren.
Für eine aussagekräftige Felduntersuchung  ist die Mitwirkung möglichst vieler Kleinschiffskipper erwünscht.  Anleitung zur Probenentnahme  und Hilfsmittel stehen zur Verfügung. Schaffen wir es, bis September 150 Proben zu sammeln?

Hintergrund:

Im  Rhein und anderen Flüssen treiben seit einigen Jahren Fische ihr Unwesen, die dort nicht heimisch sind. Die Schwarzmundgrundel ist die häufigste Art dieser neuen Ankömmlinge. Sie stammt aus dem Schwarzen Meer und wurde mit Hilfe von Frachtschiffen hierher
gebracht. Die Grundel vermehrt sich stark wo immer sie auftaucht und verursacht damit als Konkurrent und Räuber einheimischer Fische Probleme im Ökosystem.

Frisch geschlüpfte Grundeln lassen sich an der Wasseroberfläche treiben. Werden die winzigen Fische dort in das Kühlwassersystem von Bootsmotoren eingesaugt und reisen so als blinde Passagiere in neue Gewässer?

Mit Ihrer Hilfe können wir herausfinden, ob die  Grundeln sich wirklich in Bootsmotoren aufhalten können. Mit einfachen Maßnahmen können wir  dann zusammen verhindern, dass die Grundeln so auch in bisher unbesiedelte Gewässer gelangen. Die heimischen Arten werden es Ihnen danken!

Teilnahmekontakt: karen.bussmann@unibas.ch, +41 61 207 04 21
mehr Information:  https://mgu.unibas.ch

Infoflyer Grundellarven in Motoren

Anleitung für Teilnehmer-Aussenbord

Anleitung für Teilnehmer_Z mit Filter

Teilnehmerdatenbogen