Geschäftsordnung

Mache unserer Mitglieder haben die Frage gestellt, braucht ein kleiner Verein eine Geschäftsordnung?  Nun wir brauchen keine, aber es läuft besser damit, weil es eine einfache Anleitung ist. Bei einer Amtsperiode von einem Jahr können die Beteiligten auf ein dokumentiertes Knowhow zurückgreifen.

Geschäftsordnung GV Regioboot Verein 17.04.15

Die Vorstandseinführung soll Missverständnisse bereits bei der Kandidatur vermeiden.  Die Vorstandsgrösse erwächst aus dem von den Mitgliedern gewählten Programm. Es sind diese Inhalte, die dem Verein ein Gesicht geben und den Mitgliedern etwas bieten. Das Engagement ist primär projektorientiert und soll allen Freude machen.

Voraussetzung für die Vorstandstätigkeit ist die zweckorientierte intrinsische Motivation, die Befähigung + Leistungsbereitschaft sowie Kenntnis + Achtung der Grundlagen. Kandidaten müssen sich der  Rechte + Pflichten sowie der Risiken bewusst sein, die sie als ehrenamtliche Vorstandsmitglieder übernehmen – sonst liegt Verschulden bereits in der Annahme des Mandates vor.
Meinungen und Empfindungen können das Wissen um diese Fakten nicht ersetzen. Gesetze und die von der GV beschlossenen Regelungen hat der Vorstand in seinem Mandat zu respektieren.

2016.05.11 Vorstandseinführung

Der Vorstand hat dispositiven Gestaltungsspielraum Wissen und Erfahrung für eine optimale Zusammenarbeit in der Exekutive einzubringen.  Vorschläge zur Weiterentwicklung sind willkommen. Bei Regelungen gilt: Soviel wie nötig, statt soviel wie möglich. Vorstandsmitglieder vereinbaren bis auf weiteres folgende Arbeitsbedingungen:

2016.05.11 Vorstandsarbeit

Verein für Kleinschifffahrt