Datenquelle: Allmendverwaltung 31.05.2024 . Die Information ist Bestandteil Öffentliche Infrastruktur Kleinschifffahrt Basel
Archiv der Kategorie: Revierinformation
Bojenplätze Basel Stadt 2023
Bojenplätze Basel Stadt 2023 – sehr geringe Mieterfluktuation bei den 35 vorhandenen Bojenplätzen in 3 Bojenfeldern.
In der Berichtsperiode 01.06.22 -12.06.23 wurde 1 Bojenplatz im Bojenfeld 2 neu vermietet. Die Warteliste für einen Mietvertrag wird von Jahr zu Jahr länger. Ansprechpartner Allmendverwaltung Basel Stadt. Mietpreis CHF 790/a.
2023-06-12_Warteliste Bojen
2023-06-12_Bojennummern Vertragsbeginn
2023.06.15 Synopsis Bojenbewirtschaftung
Öffentliche Infrastruktur Kleinschifffahrt Basel (regioboot.ch)
Kleinschifffahrt Basel im Vergleich
Bojenplätze Basel 2022
Bojenplätze Basel 2022 – geringe Mieterfluktuation bei den 35 vorhandenen Bojenplätzen.
In der Berichtsperiode 01.06.21 – 01.06.22 wurden 2 Bojenplätze im Bojenfeld 2 neu vermietet. Die Warteliste für einen Mietvertrag wird von Jahr zu Jahr länger.
2022-06-01_Warteliste Bojen (AV)
2022-06-01_Bojen Nummern Vertragsbeginn (AV)
2022.06.03 Synopsis Bojenbewirtschaftung (Regioboot)
Öffentliche Infrastruktur Kleinschifffahrt Basel (regioboot.ch)
Kleinschifffahrt Basel im Vergleich
Kommentar zum Velofahrverbot Bermenweg – Update 26.07.2021
Der Entscheid den Bermenweg für Fussgänger wieder zu öffnen wird verdankt. Das Velofahrverbot überzeugt in Begründung und Auswirkung nicht.
Bezug: Regierungsmitteilung BL, 29.06.2021
Zitat „Bermenweg am Birsfelder und Muttenzer Hafen für Fussgänger unter Berücksichtigung der Hafenarbeiten wieder offen.
…Für den Veloverkehr bleibt der Bermenweg aus Sicherheitsgründen geschlossen. Die Regierung hat ein entsprechendes Velofahrverbot erlassen. Alle anderen Wege, in den Hafenarealen und im Hardwald, sofern nicht anders signalisiert, sind für Velofahrende weiterhin nutzbar. Dazu gehört auch die bestehende Veloverbindung durch den Hardwald zwischen Birsfelden und Muttenz, welche zur kantonalen Radroute gehört.“
Bürgerpetition
Dieser Entscheid ist zu einem grossen Teil der Petition vom 14. April 2021 zu verdanken.
Dass die 787 Unterzeichnenden aus 71 Gemeinden stammten ist Indikator dafür, dass der Bermenweg nicht nur bei ortsansässigen Fussgängern, die den Weg zu Fuss erreichen können, sondern auch bei Velofahrern aus grösserer Entfernung ein Ziel ist. Diesem Aspekt trägt unser Kommentar Rechnung.
Der Genius loci
Der ca. 3500m lange Weg zwischen neuem Absperrtor Schleuse Birsfelden und dem Ostende Auhafen sowie der anschliessende 915m lange natürliche Rheinuferweg zum Wasserfahr Verein Muttenz bilden für Fussgänger und Velofahrer eine funktionale Einheit. Abschnitt 1+5 sind landseitig Zaun flankiert.
Der gesamte Weg ist eine sehr schöne spannende Rheinufer bezogene Verbindung, nutzbar auf eigene Gefahr. Bericht Velotour Bermenweg 25.04.2021. Es geht nicht um eine Veloroute und deren adäquaten Ersatz. Der Weg ist in seiner Eigenschaft unersetzlich; er ist selbst ein stimmungsvolles Ziel.
Nutzungsfrequenz und Sicherheit
Die Nutzungsfrequenz der Fussgänger und Velofahrer ist bescheiden; eine Zunahme statistisch nicht belegt. Die den Bermenweg querenden Umschlagkorridore sind mechanisch geschützt. Unfälle sind aus 70 Jahren Koexistenz zwischen privatwirtschaftlichem Hafenbetrieb und öffentlicher Nutzung der kantonseigenen Abschnitte 1-4 auch als Velofahrender polizeilich nicht bekannt. In keinem der bisher veröffentlichten Jahresberichte des Sicherheitsinspektorates BL ist die öffentliche Nutzung des Bermenweges ein Thema.
Regierungsbeschluss geht mit einem Velofahrverbot auf ganzem Bermenweg über die Sicherheitsbedürfnisse der Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) hinaus
Die SRH weisen betrieblich nicht tangiert in ihrer Pressemitteilung vom 18.03.2021 Neue Wegführung im Hafen Birsfelden und Auhafen Muttenz die Befahrbarkeit des Abschnitt 3 für Velofahrer explizit aus:
Zitat: „Zwischen den beiden Hafengebieten ist der Weg entlang des Rheinufers auf einer Strecke von 700 Meter nach wie vor bis zum Restaurant Auhafen zugänglich.“
Die von den SRH avisierte Totalsperrung des Bermenweges für die Öffentlichkeit im Abschnitt 2+4 (Hafengebiete) wurde von vielen Bürgern kritisiert. Die Exekutive reagierte. Eine Arbeitsgruppe sollte einen sachgerechten Vorschlag erarbeiten. Betroffene erwarteten Nachvollziehbarkeit der Beschlüsse.
Leider wurden die Interessenabwägungen der 2 Monate tätigen Arbeitsgruppe zur Verständnisförderung der Beschlüsse nicht veröffentlicht. Was unter wachsenden Sicherheitsanforderungen in den Hafengebieten konkret zu verstehen ist, die ein Velofahrverbot auf dem Bermenweg auch ausserhalb der eigentlichen Hafengebiete rechtfertigen, wäre noch mit Fakten und transparenter Interessenabwägung allenfalls gestützt auf §23 Abs.1 SGS 162, IDG nach Abschluss des Geschäfts plausibel darzulegen.
Tatsache ist, dass der Regierungsbeschluss über die Sicherheitsbedürfnisse der SRH unnötig hinausgeht. Um z.B. das Restaurant Auhafen vom Kraftwerk Birsfelden anzufahren (via Bermenweg 2225m) ist nach inkludierter Sperrung des Abschnitt 3 für Velofahrer auch die Nutzung der Hafenstrasse Birsfelden nicht mehr zweckmässig (6700m) um das Ziel auf neuem Umweg (5800m) zu erreichen.
Nutzungsparallelen zum Rheinuferweg Laufenburg – Rheinsulz mit Velofahrverbot sind für den Bermenweg nicht erkennbar. Ältere Personen mit Rollatoren oder Spaziergänger mit Kinderwagen und kleinen Kindern sind auf Abschnitt 1-5 nicht anzutreffen. Fussgänger, Angler und Velofahrende konnten sich in gegenseitiger Rücksichtnahme bisher gut arrangieren. E-Bike mit 30km/h sind hier ein Gespenst.
Die Alternativen zum Bermenweg für Velofahrende
Dem Velofahrer wird als Alternative zum Abschnitt 1-3 eine Industrie flankierte Sternenfeldstrasse, eine 3-spurige Rheinfelderstrasse mit Schnellverkehr, teilweise mit Veloweg (kant. Veloroute) sowie die mit Tanklager und Umschlag gesäumte Auhafenstrasse angeboten. Damit ist indirekt der unfallträchtige Konflikt Velofahrer / Logistik in der öffentlichen Birsfelder Hafenstrasse zudem elegant gleich mit gelöst, da deren Befahrung mit Fahrverbot im Abschnitt 3 nun zwecklos ist.
Honi soit qui mal y pense.
In beiden Hafengebieten sind neben dem Bermenweg keine für Velofahrende nutzbaren anderen Wege ausser unattraktive Strassen bekannt. Unklar ist, wie nach Sperrung des Bermenweges für Velofahrende in Ergänzung zur kantonalen Veloroute z.B. das Restaurant Auhafen über alternative nicht ständig befahrbare Wege im Hardwald erreichbar ist – 2019 wegen Trockenheit gesperrt, seit 01. April 2020 wieder geöffnet. Die Fussgängerbrücke von der Hardstrasse mit 48 Stufen über die Hafenbahn ist für Velofahrer unzumutbar. Dass andere Wege im Hardwald, sofern nicht anders signalisiert, für Velofahrende weiterhin nutzbar sind, visualisiert keine Alternative zum Bermenweg.
Alternative zum Abschnitt 4+5 ist für Velofahrer die Auhafenstrasse sowie die stark frequentierte Rheinfelderstrasse, ab Schweizerhalle ohne separaten Veloweg. Die Wegstrecke Schleuse Birsfelden bis Wasserfahr Verein Muttenz verlängert sich mit Stop im Auhafen Restaurant von 4455m auf 8300m.
Als Arbeitsweg hinnehmbar, motorisiert völlig egal, aber wer möchte sich diese Wegführung zur Entspannung und als Ausflugsfahrt mit dem Velo zumuten?
Wer beim Veloausflug Kontakt mit öffentlichen Gewässern wünscht fährt unter diesen Bedingungen lieber zu den Nachbarn in Deutschland und Frankreich sofern es Covid-19 gestattet.
Das Thema „Sicherheit“ segelt unter falscher Flagge.
Es geht um „Security“ und nicht um „Safety“
Die Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) sind in Funktion und Tätigkeit in ZKR und EU Logistik eingebunden. Nach ISPS-Code[1] ist die Gewährleistung der nötigen Sicherheit eine Risikomanagementaufgabe.
Mehrere EU Binnenhäfen sind mit entsprechenden Zäunen, Überwachungsanlagen und Zutrittsbeschränkungen ISPS-Code zertifiziert. Die Initiative stammt aus den USA. Ziel ist die Erhöhung der Gefahrenabwehr in den Hafenanlagen angesichts potentieller Bedrohung durch vorsätzliche rechtswidrige Handlungen[2]. Der Bundesrat hat dieses Ziel in seine Schifffahrtspolitik aufgenommen[3]. Sicherheit der Grossschifffahrt ist ein strategisches Ziel der SRH Eignerstrategie.
Die Bestimmung der Sicherheitsmassnahmen bedarf im Einzelfall einer spezifischen aktualisierten Risikoanalyse aus der die Anforderungen (Lastenheft) resultieren. ISPS-Code und SRH-Brief „Sicherheit im Hafen“ [4] betreffen explizit nicht die für die Sperrung suggerierte gefährdete Unfallsicherheit am Bermenweg. Die SRH weltweit vernetzt können im Wettbewerb der Rheinhäfen nicht abseits stehen. Die im internationalen Logistikgeschäft geforderte und von der Rüstungsindustrie visualisierte „Security“ ist dem Bürger mit einer einhergehenden Verbannung vom Rheinufer nur schwer zu vermitteln. Emotionen weckend lässt sich mit „Safety“ leichter aber hier nicht glaubwürdiger argumentieren.
Velofahrverbote auf dem Bermenweg an umschlagfreien Tagen mit „Safety“ Bedürfnissen des Hafenbetriebes zu begründen ist nicht stringent. Die unattraktiven Alternativwege sind bezüglich „Safety“ weit konfliktträchtiger und risikoreicher als der beliebte Bermenweg – von mangelndem Charme ganz zu schweigen. Wer als Velofahrer keine Verpflichtungen hat wird diese Alternativangebote in der Freizeitgestaltung meiden. Das ist vermutlich so erwünscht.
Velofahrverbote an der Peripherie sind gegen vorsätzlich rechtswidrige Handlungen wirkungslos. Die angebotenen Routen führen zudem durch Tanklager und Umschlagplätze; ihre Flanken sind hinsichtlich „Security“ noch schwerer zu sichern. Tatsächlich hat das Velofahrverbot auf dem Bermenweg sowohl auf „Safety“ für Betriebspersonal als auch auf „Security“ im Hafengebiet keinen nennenswerten Einfluss.
Hinweise zur Rechtslage
Die Antwort 5.3 des RR BL vom 25.03.2021 auf Anfrage LR Grüne. dass gegen den Beschluss der Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) kein anfechtbaren Gegenstand bestehe, war für den Kommentator nicht nachvollziehbar. Im Gegensatz zu Basel Stadt existiert parallel zum SRH Staatsvertrag in BL das Rheinhafengesetz SGS421. Abschnitt 3.5, §§41ff regelt die Sicherheit.
Nicht die SRH, sondern der RR BL beschliesst nach Anhörung der Standortgemeinden das nötige Sicherheitskonzept. Damit behält der Regierungsrat des KtBL (durch das Rheinhafengesetz) explizit
…die Gesamtverantwortung für die Gewährleistung der über die ordnungspolizeilichen Aufgaben hinausreichenden Sicherheit in den Hafengebieten seines Kantons[5].
§43 Ziff 3 SGS421 ist den Betroffenen separat gewidmet; sie sind somit nicht synonym mit Eigentümer, Pächter, Mieter in §43 Ziff.2. Velofahrer sind damit ebenso Betroffene angepasster Sicherheitsvorkehrungen wie Eigentümer, Pächter, Mieter und Fussgänger. Deshalb ist auf Bedürfnisse und Wünsche der betroffenen Velofahrer ebenso Rücksicht zu nehmen, wie auf den zum Gemeinwohl verpflichteten Eigentümer. Ist eine behördliche Massnahme zur Aufgabenerfüllung nicht notwendig, kann sie von vornherein nicht als gerechtfertigt und verhältnismässig betrachtet werden BGE 136 I 87, E5.2.
Verkehrssicherungspflicht und Haftung
Schilder wie Betreten verboten oder Benutzung auf eigene Gefahr entbinden den Eigentümer gestützt auf Art. 58 OR und Art. 41 OR zunächst nicht von seiner Haftung als Werkeigentümer im Rahmen seiner spezifischen Verkehrssicherungspflicht. Das Schild Bermenweg – Betreten auf eigene Gefahr allein ist nicht geeignet, den Benutzer auf dem gut unterhaltenen Bermenweg (Belagserhalt 2018), vor konkreten Gefahren zu warnen. Das Gefahrenpotential muss hinreichend signalisiert werden, sofern es nicht mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden kann. Die zusätzlichen plakativen Gefahrenhinweise am Abschlusstor (Schleuse Birsfelden) erscheinen deshalb als zweckdienliche Information (vgl. Haftungsausschluss gemäss §5 Abs.1 a, §6 Abs. 2b SGS105).
Beide Hafengebiete sind Grundeigentum des Kantons BL; sie sind im Zonenpan BL als öffentliche Werke und Anlagen SGS400 §24 RGB ausgewiesen. Der Rhein ist Allmend. Der durchgängige Bermenweg Abschnitt 2-4 gehört zur Rheinuferzone (3320m, 1,15ha) [6]. Der Weg wurde nicht im privaten Baurecht zur kommerziellen Nutzung erstellt. Auch wenn die Möglichkeit zur Überbauung mit Umschlageinrichtungen besteht, ist fragwürdig auf welche Rechtsgrundlagen die SRH die abweisende Bezeichnung Privatgrundstück und ihren Torbau zudem noch ausserhalb des Hafenperimeter stützen.
Bauten und Anlagen müssen gemäss SGS400 § 101 Abs. 1 RGB sicher sein und so konzipiert, erstellt, ausgestattet, betrieben und unterhalten werden, dass Menschen keinen vermeidbaren Gefahren ausgesetzt sind. Ein Bermenweg dient primär dem Unterhalt der Böschung; daher in der Regel funktionell auch nicht durch mechanische Schutzmassnahmen gegen Absturz von der Böschung gesichert. Entscheidend für Sicherungsmassnahmen des Gemeinwesens ist, dass ein vernünftiges Verhältnis zwischen dem Schutzinteresse des Benützers und der Bedeutung des Werks besteht.
Es genügt, dass der Verkehrsteilnehmer den Weg bei Anwendung gewöhnlicher Sorgfalt ohne Gefahr benützen kann, er also über sämtliche Gefahren informiert ist. In erster Linie ist es deshalb Sache des einzelnen Verkehrsteilnehmers, den Weg mit Vorsicht zu benützen und sein Verhalten den Wegverhältnissen anzupassen. Vgl. BGE 4A_479/2015
Empfehlungen Bermenweg
Im Abschnitt 3, der abgesehen vom landseitig flankierenden Bahndamm und Schiffsliegeplätzen mit Hafenumschlag nichts zu tun hat, sind Velo-/E-Bike Fahrten an allen Tagen auf eigene Gefahr zu gestatten – sofern besondere Ereignisse dem nicht entgegenstehen.
Im Abschnitt 2+4 (Hafengebiete) ist an Wochenenden und Feiertagen sowie an Werktagen ausserhalb der Umschlagzeit die Velo-/E-Bike Fahrt auf eigene Gefahr zu gestatten – sofern besondere Ereignisse dem nicht entgegenstehen.
Temporäre Abschnittssperrungen wegen besonderer Ereignisse sind zu signalisieren.
Planerische, organisatorische und bauliche Massnahmen
Die Schweizerischen Rheinhäfen, die beiden Gemeinden sowie Vertretungen der zuständigen Direktionen werden sich in nächster Zeit ohnehin mit dem Velo- und Fussverkehrsnetz in den Häfen von Muttenz und Birsfelden und ihrer Einbindung mit dem Naherholungsraum in der näheren Umgebung befassen müssen.
Art.3 Abs.2 c RPG fordert den öffentlicher Zugang und Begehung der Flussufer zu erleichtern.
Aus dem Wortlaut sollte nicht geschlossen werden, dass die Benutzung des Bermenweges mit Velo zu verbieten sei. Der Kanton hat zugestandenen Handlungsspielraum im Vollzug [7]. Wenn die Planung und die Investition in sichere Fuss- und Velowege im Sinne von „Safety“ zeitnah in Erwägung gezogen werden, dann erscheint der wenig frequentierte Bermenweg zum Genussradeln auf eigene Gefahr ungleich attraktiver als jede Umleitung.
Der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers kann auch für Velofahrende sofern nötig mit einfachen baulich Mitteln z.B. durch Fangnetze an exponierten Stellen entsprochen werden. Der Umschlag von Gefahrengütern mit Ausgasungen kann mit temporärer Abschnittsperrung wie bisher gesichert werden.
Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder
Art. 19 Signalisationsverordnung Bild 2.05
Durchfahrt für Velo & E-Bike verboten.
Das Schieben des Velos und E-Bikes ist erlaubt.
Sofern der Zugang zum Bermenweg nur via Bypass ermöglicht wird und ansonsten das Tor geschlossen bleibt, stellt dieses Erschwernis aus unserer Sicht eine nicht notwendige, imageprägende, plakative, handfeste, gesetzwidrige Schikane dar. Darüberhinaus steht das abweisende Tor gemäss Zonenplan auf Parzelle 10, Kraftwerk und Erholungseinrichtungen, 225m ausserhalb Hafengebiet.
Somit unsere Aufforderung an
Mr. Röthlingshöfer, open this gate!
[1] International_Ship_and_Port_Facility_Security_Code
[2] VERORDNUNG (EG) Nr. 725/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (Text von Bedeutung für den EWR)
[3] Bericht über die Schiffahrtspolitik der Schweiz 2009. S. 7715 Gefahrenabwehr
[4] Hadorn Blessinger 14.05.2019 Sicherheit im Hafen
[5] Markus H.F. Mohler Auslagerung polizeilicher Aufgaben an eine Anstalt öffentlichen Rechts am Beispiel der Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) Rechtliche und praktische Problemstellungen
[6] Kantonaler-Nutzungsplan-Rheinhäfen mit Reglement §16 + Anhang 4
[7] Nationalrat 09.506 n Pa. Iv. PreliczHuber. Zugang zu Schweizer Seeufern und Wasserläufen
Der Kommentar des Vorstandes kann von der Position der Mitglieder abweichen.
Bericht Velotour Bermenweg Birsfelden & Auhafen Muttenz 24.04.2021
Plädoyer für Erhalt der freien Zugänglichkeit und Nutzung des Bermenwegs Birsfelden & Auhafen Muttenz für Fussgänger und Velofahrer zumindest in umschlagfreier Zeit an Wochenenden und Feiertagen.
Von der Spitze der Kraftwerksinsel bis zu den Fuchslöchern in Schweizerhalle liegt der 3500m lange Bermenweg im Hafengebiet Birsfelden & Auhafen Muttenz. Der Bermenweg ist in Google Maps nicht dokumentiert; die Wegführung ist als Fuss- oder Veloweg mit zugehörigen Tools nicht darstellbar.
Im März/April haben wir einige Argumente für und wider der Sperrung des Bermenwegs Birsfelden & Auhafen Muttenz vernommen und können weder an Schikane noch an zusätzliche Sicherheit glauben. Aber ist das, was hier legal erscheint, auch legitim?
Sollte sich eine Anstalt öffentlichen Rechts, befreit von kantonalen und kommunalen Steuern, in ihrem Selbstverständnis von Funktion und Verantwortung neben dem Kommerz nicht auch um ihren Public Value kümmern?
Öffentliche Aufgaben sind Tätigkeitsbereiche insbesondere von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die im Interesse des Gemeinwohls erfüllt werden. Wer nicht weiss was darunter zu verstehen ist, dem sei das Filmchen Public Value: „Wertschöpfung, Gemeinwohl und ich“ der Universität St. Gallen empfohlen.
Wir nehmen den Bermenweg aus Sicht des Fussgängers/Velofahrers deshalb nochmals in Augenschein. Ab 10:00 fahren wir bei wenig Verkehr von der Rheinländerstrasse via Johanniterbrücke die Basler Riviera entlang und überqueren das Wasserkraftwerk Birsfelden. Nach Schleusenüberfahrt biegen wir in den Schleusenweg mit Picknicktisch am kleinen Naturschutzgebiet „Biotop am Stausee“ ein.
Absperrtor
Das neu installierte im April noch offene Absperrtor zum Bermenweg Birsfelden grüsst mit fragwürdiger Funktion. Das Tor wird 225m Grün- und Schutzzone von einem Zaun flankiert noch vor Beginn des Bermenwegs abschliessen.
Klingel und Wechselsprechanlage sind an einer seitlichen Zusatztüre zu sehen. Videoanlagen wie am Elsässer Rheinweg können wir noch nicht entdecken.
Cui bono?
Wer und was soll durch permanente Sperrung des bei Fussgängern- und Velofahrern beliebten Uferweges geschützt werden? Das Hafengebiet ist vielseitig offen. Jedes Boot kann physisch ungehindert Tag und Nacht im Hafengebiet anlegen. Jeder kann das Hafengebiet passieren.
Die propagierte Neue Wegführung für Fussgänger und Velofahrer wegen nötiger Betriebssicherheit und vorsorglichem Unfallschutz ist sachlich nicht plausibel. Mit diesen Argumenten wurde auf Initiative eines auch hier bekannten Logistikunternehmens nicht der Bermenweg sondern die Hafenstrasse im Hafengebiet Wörth/D für Fussgänger und Velofahrer nach Jahrzehnten der Zugänglichkeit gesperrt.
Die Neue Wegführung für Fussgänger ist übrigens keineswegs neu. Die verkehrsreiche Hafenstrasse Birsfelden ist seit Jahren konfliktträchtig auch als Teil des Europäischen Fernwanderweges E5 – Schweiz, Via Gottardo Nr.7 Etappe 1 sowie ViaRhenana Nr.60 Etappe 10 ausgewiesen; für Fussgänger und Velofahrer quer durch den Logistikbetrieb enorm unattraktiv. Diese Alternative ist für alle deutlich riskanter als die Nutzung des Bermenwegs auf eigene Gefahr. Der Bermenweg hat gegenüber der Hafenstrasse die schönere Kulisse, keinen PKW/LKW Werkverkehr, 0 statt 7 querende Bahngleise und keine 48-stufige Bahnüberführung.
Ökologische Aspekte
Flankierend zum Bermenweg präsentieren Schilder an der Hafenbahn Böschung – in ihrer Bedeutung ein Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten mit grossräumiger Biotopvernetzung – dem erstaunten Betrachter eine Doppelfunktion als ökologische Ausgleichsfläche. Gleichwohl wird oberhalb die Herbizidbehandlung des Bahnschotters in Ausnahmefällen eingeräumt.
Soll damit zusammen mit Flächen des Pratteler Hardwaldes nun der Verlust im Inventar der national bedeutenden Trockenwiesen im Planungsgebiet Trimodales Container Terminal in Basel kompensiert werden? Wie sieht die Flächenaufwertung für einen Ausgleich aus? Uns fehlt ein anschaulicher Vorher-Nachher Vergleich.
Aktivitäten am Bermenweg
Einzige beobachtete professionelle Aktivität auf dem Bermenweg ist der Kranzug eines Privatautos zum Tankschiff. Wir führen ein vergnügtes Gespräch mit der belgischen Besatzung, die nebenbei den ruhenden Güterumschlag am Wochenende bestätigt. Somit müssen wir keine gefährlichen Gaswolken auf dem Bermenweg durch Tankladungsumschlag befürchten.
Restaurant Auhafen läd mit kleinem Gartenfreisitz und Sonnenschirmen zum Verweilen ein. Als mündige Bürger nehmen wir das Restrisiko eines unachtsamen Absturzes vom Bermenweg in den Rhein in Kauf. Die Gruppe passiert auf eigene Gefahr weitere offene Absperrtore in dieser sehenswerten uferständigen Hafeninfrastruktur. Auf dem Hin- und Rückweg begegnen uns total 6 Velofahrer und Fussgänger.
Am östlichen Ende des befestigten Bermenwegs schliesst ein schmaler wurzeldurchsetzter Ufersaumpfad unter Laubbäumen an. Nach 900m ist der Wasserfahrverein Muttenz erreicht. Dortiger Gartenausschank, benachbarter Park und Grill sind ein Idyll.
Einladung Velotour Bermenweg Samstag 24. April 2021
Ab Mai 2021 wollen die Schweizerischen Rheinhäfen den Bermenweg (Uferweg) entlang den Hafenanlagen Birsfelden entgegen den gesetzlichen Raumplanungsgrundsätzen mit Sicherheitsargumenten nach Jahrzehnte langer Zugänglichkeit zwischen Birs- und Ergolzmündung mit SRH Ankündigung vom 18.03.2021 für die Öffentlichkeit dauerhaft schliessen.
Damit geht viel PUBLIC VALUE verloren. Das Vorhaben stösst auf Unverständnis, Petition mit 787 Unterschriften und Postulat der Grünen wurden lanciert. http://www.birsfaelder.li/wp/politik/bermenweg-1/ bis -7.
Katharina & Joachim haben den landschaftlich reizvollen Bermenweg am 28.03.2021 abgefahren.
2x 13km stresslos am Rhein entlang. Für eine Wiederholungstour bleibt im worst case nur eine kurze Frist.
Unser Ziel ist der Steingrill auf der Uferwiese beim Wasserfahrverein Muttenz. Vorstand nimmt Holzkohle mit.
Teilnahme offen für jedermann. Teilnehmer bringen ihr Essen, Getränk, Teller, Becher und Besteck selber mit.
Wetterprognose für Samstag: sonnig, kein Regen. 10:00h: 10°C, 16:00h: 20°C
Alle Aktivitäten unternimmt jeder in eigener Verantwortung. Pannen- und Abholdienst ist vereinsseitig nicht vorhanden.
Bitte Velos checken : Reifen, Bremse, Klingel, Flickzeug, Luftdruck, Pumpe. Velo-Typ egal. E-Bike gestattet.
Dieser Event ersetzt nicht die Dreiland-Velotour.
Samstag 24. April 2021, 10:00-16:00 Start Rheinländerstrasse 7
SRH fordern höhere Miete vom Regioport – Wie gehen die Regioböötler damit um?
SRH Vermarktung Allmendflächen steht im Focus.
In Beantwortung zu Anfragen zur Betroffenheit und Reaktion anlässlich nachfolgender Presseartikel:
- Schweizerische Rheinhäfen würgen Basler Yachthafen die Luft ab.
- Herr Hafendirektor Hadorn, so geht es nicht.
- Rhytaxi und Bootsfahrlehrer fürchten um ihre Existenz
- Lösung in Sicht bei Hafenzoff
Wir wünschen den sachlich Beteiligten zum Neujahr 2019 Weitsicht und Augenmass und allen Betroffenen genügend Zeit für eigene Dispositionen. Liegeplätze sind nicht nur im Raum Basel rar. Massenexodus und alternative Geschäftsstandorte sind keine realistischen Optionen. Kleinschifffahrt in Basel Stadt (BS) orientiert sich an den Verhältnissen im Einzugsbereich des Rheines und nicht an Innerschweizer Konditionen.
Die Kleinschiffhäfen in BS bestehen seit ca. 25 Jahren als private Infrastrukturen auf Allmend im Hafengebiet. Wesentliche Teile ihrer Konstruktionen sind im Rheinbett fest eingerammt und daher keine Fahrnis. Der Bau und Betrieb hätte nach 724.100 Allmendgesetz (1927) §15 ff jeweils einen Verleihungsbeschluss erfordert; den gibt es aber nicht. Ein eingetragenes Baurecht auf Allmend ist für die erheblichen Privatinvestitionen nicht ersichtlich. Stattdessen wurden seitens Rheinschifffahrtsdirektion (RSD) langfristige privatwirtschaftliche Mietverträge für Wasserflächen vereinbart. 2016 beantragte Regioboot nach Gesetz über die Information und Datenschutz (IDG) §25 Vertragseinsicht. Die Allmendverwaltung (AV) verwies auf Zuständigkeit der Schweizerischen Rheinhäfen (SRH), die SRH verweigerte mit Verfügung die Offenlegung und das Präsidialdepartement spielte den Ball an die AV ohne Ergebnis zurück.
Für Allmendnutzung existieren seit langem Gesetze (724.100) und Verordnungen (724.140, 724.910). Der Rhein in BS ist Allmend; er ist seit der Hafenordnung zwischen Dreirosenbrücke und Landesgrenze auf 2300m Länge und 50m Breite auch Hafengebiet; unter SRH Staatvertrag (2006) wurde dieser Allmendteil trotz parzellenscharfem Zonenplan zum marktwirtschaftlichen Bereich mit vertraulichen Geschäftsbeziehungen. Kleinschifffahrt gehörte nicht zum Zweck, Kompetenzbereich und Kerngeschäft der früheren Rheinschifffahrtsdirektion (RSD). Gleiches gilt für die Nachfolgeorganisation Schweizerische Rheinhäfen (SRH).
Die Regioport AG hat als grösster Liegeplatzanbieter für Kleinschiffe in BS ihren Gewerbestandort auf Allmend gewählt; sie nahm für sich eine exklusive private Wirtschaftssphäre mit Verweis auf privatwirtschaftlichen vertraulichen Vertrag ohne Offenlegung der Konditionen in Anspruch. Die Regioport AG ist im Bau- und Vermietungswesen erfahren; es lag in ihrer Kompetenz bei Vertragsabschluss mit der RSD statt unechter eine echte Verlängerungsoption (BGE 4C.152/2004 /lma) mit definierten Mietkonditionen zu vereinbaren. Das Versäumnis lässt legitime Willkür zu, die Regioport AG selbst in dreister Form belegbar praktiziert. Der Regioboot Verein ist auf Grund inkompatibler Bedingungen seit Mai 2015 im Regioport nicht mehr engagiert.
Die Aussage des Regioport Eigentümers, der Hafen sei eigentlich eine „Freizeitanlage wie ein schwimmender Schrebergarten“ bedient sich eines Vergleiches, der den tatsächlichen Sachverhalt kaschiert. Schrebergärten sind vereinsgeführte Kleingärtenanlagen, die mit Statuten, in BS öffentlicher Familiengartenordnung einen sozialen Zweck erfüllen. Der Regioport ist nicht vereinsgeführt. Die AG vermietet Liegeplätze einem Parkhaus gleich.
Regioboot plädiert dafür, dass die wachsende Kulturstadt Basel als Tor zur EU/CH mit einem bedeutenden Grossschifffahrtshafen an internationaler Wasserstrasse einer ökologisch akzeptablen Kleinschifffahrt Gast- und Dauerliegeplätze auf Allmend zu fairen, der Öffentlichkeit transparenten Konditionen bietet. Kommerzielles, kommunales und vereinsgeführtes Engagement unterscheidet sich durch Motivation, Qualität, Preis und Akzeptanz des Angebotes. Die Mehrheit der Kleinschiffhäfen am Rhein und seiner Peripherie ist gemeinnützig organisiert und deshalb kostengünstig. Sofern Kleinschifffahrer Alternativen haben, wählen sie das Milieu welches zu ihren Wertvorstellungen passt. Die Bootsimmatrikulationen BS sind seit Jahren gegenüber dem Bundestrend rückläufig.
Im Kantonale Richtplan war bis zur Revision 2018 zu lesen: Kleinschiffinfrastrukturen sind soweit wie möglich zu reduzieren. Die AV liess 2017/2018 trotz Warteliste einige Bojenliegeplätze unvermietet. Die SRH teilten 2016 dem Regioboot Verein in einer Besprechung mit, dass im bestehenden Hafenperimeter keine weiteren Flächen für Kleinschifffahrt zur Verfügung stünden. Nun steht im Raum, dass für die kommerzielle Regioport AG Alternativflächen im Rhein unterhalb der Dreirosenbrücke möglich seien.
Vertraulichkeit bei Verträgen über verpachtete Privatflächen ist selbstverständlich, nicht jedoch bei Allmendflächen, die in ihrer Zweckbestimmung gemeinnütziger, nicht primär finanzieller Optimierung zu dienen haben. Bei langfristiger kommerzieller Nutzung öffentlich gewidmeter Flächen hat der Bürger Anspruch auf Transparenz und Public Value. Fehlentwicklungen sind bei Verhandlung von Verlängerungsoptionen zu bereinigen.
Wir schlagen vor, Bedingungen und Kapazitäten für Kleinschiff-Infrastrukturen im öffentlichen Raum zur Erhaltung und Entwicklung eines attraktiven Lebensraums qualitativ und quantitativ unter Einbezug der Interessengruppen zu ermitteln und öffentlich einsehbar zu regeln. Wir möchten nicht, dass unter lex specialis (SRH Rheinhafenvertrag) das NöRG ausgehebelt wird und langfristige vertrauliche privatwirtschaftliche Verträge noch im Rahmen der SRH Vermarktung von Allmendflächen einen diskreten Weg der Etablierung finden, der sonst nicht möglich wäre.
Altruismus hat in Basel Tradition. Wir empfehlen Worten Taten folgen zu lassen und aus dem Kleinschiffhafen Regioport tatsächlich eine „Freizeitanlage mit den Attributen eines schwimmender Schrebergarten“ zu machen. Angebot, Betriebsform und soziales Engagement passen weit besser zur Allmend und fördern Basels Image.
Dreiländerbrücke Huningue-Weil, Brückenfest 01.07.2017 ab 17:00h
Das Brückenfest hat einen guten Grund. Die Dreiländerbrücke – passerelle de trois pays , Rkm 170,5 hatte seit 1474 an diesem Ort einige Vorgänger. 1957 stellte das frei fahrende Fährschiff „Weil“ die Verbindung her bis es seinen kostenlosen Betrieb mit Eröffnung der Palmrainbrücke 1979 , Rkm 171,33 an Stelle der demontierten Eisenbahnbrücke 1878- 1937 einstellte.
2007 wurde als Direttissima für Fussgänger und Velofahrer diese attraktive Fussgänger- und Velobrücke zwischen Rue de France Huningue und Hauptstrasse Weil eröffnet. 75’000 Menschen kamen zur Einweihung.
Die Bogenbrücke wird wegen ihrer Funktion und Schönheit allseitig geschätzt. Sie verbindet nicht nur die Partnerstädte sondern ist Schnittpunkt mehrerer Europäischer Radwanderwege. Nach amtlicher Zählung nutzen 1 Million Personen im Jahr das elegante Bauwerk. Grund genug ihr Bestehen in Huningue und Weil mit einem 2-tägigen Brückenfest von Samstag 1. Juli 2017, 17:00h bis Sonntag 2. Juli 17:00h zu feiern. Programmflyer.
Trotz regnerischem Wetter sah man nur fröhliche Gesichter.
Bericht Führung Wasserkraftwerk Kembs 02.06.2017
Wasserkraft ist eine der ältesten Energiequellen der Menschheit. Durch sie wird Sonnenenergie, die den Wasserkreislauf antreibt, konzentriert an Gefällestufen der Gewässer genutzt.
EdF führt auf Anmeldung jährlich 1500 Besucher in Gruppen durch die Kraftwerksanlagen Kembs. Auf Initiative des Table Ronde, Arbeitsgruppe der Städtepartnerschaft Huningue – Weil, nahmen am 2. Juni 2017, 10:00 – 12:00 25 Personen aus F, D, und der CH teil.
EdF legt Wert auf Sicherheit. Die Identität der Besucher wird überprüft. Besuchervelos dürfen im Werksgelände parken. Weisse Schutzhelme, gelbe Warnweste und Funkkopfhörer sind obligatorisch. Besucher sind damit auf dem Werksgelände erkennbar und erreichbar. Das private Fotografieren und Filmen im Kraftwerk ist nicht gestattet. Die freundliche Führung machte für uns Gruppenaufnahmen.
EDF public relations Mulhouse betreute charmant die deutschsprachige Gruppe (15), die Einblick in Geschichte, Technik, Organisation, Ökologie und ökonomische Bedeutung der Anlagen für die Region erhielt. Das, was von der Infrastruktur auf der Führung nicht sichtbar ist, wurde an farbigen Schautafeln und Plänen im Dialog mit den Besuchern ausführlich erklärt. Das leckere Mittagsessen auf Teilnehmerkosten im Chalet Rhin & Decouverte hat viel Freude bereitet.
Der Regioboot Verein dankt für die Initiative und Vorbereitung sowie für die professionelle Führung. Eine Besichtigung des 8.4 MW Dotierkraftwerkes beim Stauwehr Märkt hat der Table Ronde für 2018 geplant.
Planung und Bau der Staustufe Kembs mit Kraftwerk, Schleusen, Wehr und Kanal wurden in zeitgenössischen Fachpublikationen ausführlich dokumentiert; ebenso die pro-contra Argumente alternativer Projekte. Dank der ETH-Bibliothek Zürich ist es heute leicht auf viele Periodika, insbesondere die Schweizerische Bauzeitung 1883-1978 und das Bulletin technique de la Suisse romande 1900-1978 lückenlos online zurückzugreifen und somit die Entstehung dieser grossen Anlage über einen Zeitraum von 40 Jahren quasi am Puls der Zeit nochmals mitzuerleben. Die Hefte sind im Bericht mit Link gelistet.
Isch d‘ Rhy in Basel no öffentlich?
Die Schweizerischen Rheinhäfen behandeln Teile des Rheins privatwirtschaftlich. Die Konditionen werden zum Schutz der Privatsphäre für geheim erklärt.
Isch d‘ Rhy in Basel no öffentlich?
Historie öffentlicher Raum
Historisch waren im römischem Recht Flüsse res extra commercium; im französischen Code civil von 1804 eine domaine public. Bei der Teilung der Kantonsgüter BS/BL haben bedeutende Pandektisten im Basler Schanzenstreit (Schiedsspruch 1833, Prozess 1859/1862) die vielbeachtete Kontroverse ausgetragen, ob sich öffentliche Sachen im zivilrechtlichen Eigentum des Staates befinden (Dernburg, Rüttimann) und somit verkehrsfähig sind oder ob der Staat nur hoheitliche Befugnisse hat (Keller/Jhering) – letztere haben diese Auffassung für BS erfolgreich vertreten. Die Rechtslehre hat bei öffentlichen Sachen inzwischen eine dualistische Konstruktion der Theorie des modifizierten Privatrechts entwickelt.
Der Rhein in Basel Stadt ist Eigentum des Kantons; für eine internationale Wasserstrasse ist der öffentliche Status naheliegend. In §3 Rheinhafen-Vertrag BS/BL 2007 wurde ein 50m Rheinstreifen von der Dreirosenbrücke rheinabwärts bis zur Landesgrenze auf 2300m Länge (Plan) auf Kleinbasler Seite dem Hafenareal zugeordnet. Die 11,5 ha Wasserfläche dient gebührenpflichtig der Hotelschifffahrt als Anlegestelle und wegen Nachtfahrverbot durch die Innenstadt der Grossschifffahrt als Wartezone. In diesem Streifen werden auf Basis von Mietverträgen seit mehr als 20 Jahren die Kleinschiffhäfen Basels mit eigener Infrastruktur privat betrieben.
Die Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) haben als öffentlich rechtliche Anstalt hoheitliche und fiskalische Aufgaben; dazu gehört in Monopolstellung die flächenoptimierte Bewirtschaftung des Hafenareals unter Beachtung der Raum- und Zonenordnung. Der Regierungsrat BS stellt in Synopse zum Entwurf der Verordnung zum NöRG vom 15. Juni 2016 fest, dass es im SRH-Perimeter Privat- und Allmendflächen gibt.
Bewirtschaftung Privatareal
Auf Privatareal können Private autonom entscheiden, ob, mit wem und unter welchen Konditionen sie sich binden. Vertragsfreiheit impliziert Freiheit zur Diskriminierung in legitimer Willkür. Diese Freiheit kommt jedermann im gleichen rechtlichen Mass zu. Deren Ausübung erfolgt jedoch unter den Bedingungen einer ungleichen gesellschaftlichen Realität, so dass die gleiche rechtliche Freiheit sich in ungleiche soziale Macht verwandeln kann. Vertragsfreiheit in freier Marktwirtschaft ist nützlich wenn damit Anreize geschaffen werden das Leistungsniveau gegenüber der Konkurrenz zu verbessern; sie wirkt kontraproduktiv, wenn marktabschliessend kein Druck entsteht sich messen zu müssen.
Bewirtschaftung Öffentlicher Raum
Im öffentlichen Raum besteht keine Vertragsfreiheit. Kanton BS kann als Sachherr die Nutzung seines Eigentums durch Widmung, Bedingungen und Konzession einseitig definieren. Für bedeutende Wasserstrassen wie dem Rhein bedarf es keiner schriftlichen Widmung. Quellen deuten darauf hin, dass unabhängig von der Behördenzuständigkeit die gesamte Wasserfläche des Rheins als öffentlicher Raum zu behandeln ist und Hoheitsrechte sowie Bewirtschaftung der SRH daran nichts ändern. Wie vor 150 Jahren ist Privatareal von der Allmend zu unterscheiden. Deshalb ist das Statement aus der SRH Verfügung vom 27.03.2017 bemerkenswert:
Im marktwirtschaftlichen Bereich ist Stillschweigen über Vertragskonditionen grundlegend für die Verhandlungsposition. Diese würde mit der Offenlegung von Vertragsinhalten deutlich geschwächt. Da die SRH die Bewirtschaftung im Auftrag und im Interesse der Vertragskantone betreiben, ist das Vermeiden einer Schwächung der Verhandlungsposition als überwiegendes öffentliches Interesse nach §27 Abs.2 lit d IDG BL zu qualifizieren, weshalb die SRH den Zugang zu den gewünschten Daten verweigern können.
Städtebauliche Relevanz
Da der 50m-Streifen zum städtebaulichen Entwicklungsgebiet Klybeck – Kleinhüningen parallel verläuft, ist wegen seiner Ausstrahlungskraft die bestehende und zukünftige Verwertung dieses kantonalen Grundeigentums für Akteure und Betroffene von erheblichen wirtschaftlichem und sozialen Interesse. Transparenz dient der Orientierung, dem Verständnis und der Entwicklung.
Plädoyer für Public Value der Basler Kleinschiffhäfen
2005 veröffentlichte das Städtebau Institut der Universität Stuttgart in Waterfront Basel 9 Studentenentwürfe, die nahezu alle in der Auseinandersetzung mit der Einzigartigkeit dieses Ortes das Synergiepotential eines Kleinschiffhafens für die Stadtentwicklung im Bereich der Westquai Insel / Hafenbecken1 erkannten.
Mit dieser Erkenntnis blieben sie nicht allein; in nachfolgenden städtebaulichen Visualisierungen wurden Kleinschiffhäfen am heutigen Ort, im Hafenbecken 1 oder am Rheinpark Weil ausgewiesen. Alle diese Entwürfe eröffneten Chancen, weckten Erwartungen und Befürchtungen; sie wurden auf Grund ihres Potentials kontrovers diskutiert und lösten heftige Reaktionen aus.
Im Legislaturplan 2013-2017 (S.27) des Regierungsrates BS wird das von der ETH Zürich 1998 entwickelte Konzept einer 2000-Watt-Gesellschaft als Leitmotiv genannt. Der Individualverkehr soll gegenüber 2010 um 10% reduziert werden. Ist unter dem ökologisch-energetischen Aspekt die individuelle Kleinschifffahrt politisch in BS noch erwünscht? Wenn ja, welche Art Kleinschiffhafen sollte sich Basel dann imagewirksam gönnen?
Wirkung der Kleinschiffhäfen
Kleinschiffhäfen sind Teil eines komplexen Wirkungsgefüges. Zwischen Kleinschiffhafen und nachbarlicher Stadtentwicklung besteht sowohl wirtschaftlich als auch ideel/sozial erhebliches Synergiepotential in der Wertschöpfung für Akteure. Dauermieter wählen den Liegeplatz nach Effizienz. Die Mehrheit ist nicht gewerblich, sondern hedonistisch-ästhetisch orientiert und im Rheinrevier an keine Grenzen gebunden. Ist der Liegeplatz zu aufwendig, resultiert Migration oder Verzicht. Auswahlkriterium sind: Lageschönheit, Verfügbarkeit, Kosten, Leistung, Kultur, Anfahrtsaufwand. Der Mietzins in der EU-Nachbarschaft ist ein Kriterium für CH-Konkurrenzfähigkeit. Kann ein Hafen im Ergebnis das Ziel der Akteure oder der Nutzer nicht erreichen, ist er für sie nicht effektiv; er kann Public Value fördern, erhalten oder zerstören.
Kommunales, kommerzielles und vereinsgeführtes Engagement unterscheidet sich durch unterschiedliche Motivation, die sich auf Qualität und Akzeptanz des Angebotes auswirken. Die Mehrheit der Kleinschiffhäfen am Rhein und seiner Peripherie ist gemeinnützig organisiert; sie bieten strukturell mehr als nur die kommerzielle Liegeplatzvermietung vergleichbar einem Parkhaus Stellplatz; sie fördern die Jugend, Kameradschaft und setzen sich für die Umwelt ein (vgl. Blaue Flagge Auszeichnung in D); sie haben eine hohe Leistungsfähigkeit durch persönliches Engagement ungeachtet der gesellschaftlichen Stellung und erreichen damit Anerkennung und eine günstige Kostenstruktur. Unter diesen Voraussetzungen können Netzwerke wie „Freundschaft auf dem Wasser“ entstehen.
Das Dreiländereck hat Symbol- und Anziehungskraft. Erscheinung Infrastruktur, Umfeld, Service, Gastfreundschaft prägt die Visitenkarte. Gesellschaftlich integrierte Kleinschiffhäfen sind auch ein Beitrag zum Wassertourismus. Gastliegeplätze sind betrieblich ineffizient, ideell jedoch sehr effektiv. Boote transportieren Werthaltungen ihrer Besatzung und ihres Heimathafens; sie sind imagewirksame Botschafter dieser Kultur.
Veröffentlichte Raumplanung
3Land ist ein Raumkonzept mit Entwicklungsalternativen. Die Plandurchsicht und Stichwortrecherche zum Thema Kleinschiffhafen ist auf Grund des Planungsmassstabes in der veröffentlichten LIN Dokumentation zur 3Land Entwicklung nahezu ergebnislos. Im 3Land Modell 2014 sind diese Infrastrukturen nur angedeutet.
Ab Sommer 2017 sollen die Ergebnisse der Testplanungen in einen städtebaulichen Entwicklungsplan Klybeck + Kleinhüningen überführt werden. Zweckmässig wäre wenn sich das interdisziplinäre wissenschaftliche IBA Basel Team in gebündelter Fachkompetenz hierzu öffentlich oder im Dialog mit Interessierten äussern könnte.