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SRH fordern höhere Miete vom Regioport – Wie gehen die Regioböötler damit um?

SRH Vermarktung Allmendflächen steht im Focus.
In Beantwortung zu Anfragen zur Betroffenheit und Reaktion anlässlich nachfolgender Presseartikel:

Wir wünschen den sachlich Beteiligten zum Neujahr 2019 Weitsicht und Augenmass und allen Betroffenen genügend Zeit für eigene Dispositionen. Liegeplätze sind nicht nur im Raum Basel rar. Massenexodus und alternative Geschäftsstandorte sind keine realistischen Optionen. Kleinschifffahrt in Basel Stadt (BS) orientiert sich an den Verhältnissen im Einzugsbereich des Rheines und nicht an Innerschweizer Konditionen.

Die Kleinschiffhäfen in BS bestehen seit ca. 25 Jahren als private Infrastrukturen auf Allmend im Hafengebiet. Wesentliche Teile ihrer Konstruktionen sind im Rheinbett fest eingerammt und daher keine Fahrnis. Der Bau und Betrieb hätte nach 724.100 Allmendgesetz (1927) §15 ff jeweils einen Verleihungsbeschluss erfordert; den gibt es aber nicht. Ein eingetragenes Baurecht auf Allmend ist für die erheblichen Privatinvestitionen nicht ersichtlich. Stattdessen wurden seitens Rheinschifffahrtsdirektion (RSD) langfristige privatwirtschaftliche Mietverträge für Wasserflächen vereinbart. 2016 beantragte Regioboot nach Gesetz über die Information und Datenschutz (IDG) §25 Vertragseinsicht. Die Allmendverwaltung (AV) verwies auf Zuständigkeit der Schweizerischen Rheinhäfen (SRH), die SRH verweigerte mit Verfügung die Offenlegung und das Präsidialdepartement spielte den Ball an die AV ohne Ergebnis zurück.

Für Allmendnutzung existieren seit langem Gesetze (724.100) und Verordnungen (724.140, 724.910). Der Rhein in BS ist Allmend; er ist seit der Hafenordnung zwischen Dreirosenbrücke und Landesgrenze auf 2300m Länge und 50m Breite auch Hafengebiet; unter SRH Staatvertrag (2006) wurde dieser Allmendteil trotz parzellenscharfem Zonenplan zum marktwirtschaftlichen Bereich  mit vertraulichen Geschäftsbeziehungen. Kleinschifffahrt gehörte nicht zum Zweck, Kompetenzbereich und Kerngeschäft der früheren Rheinschifffahrtsdirektion (RSD). Gleiches gilt für die  Nachfolgeorganisation Schweizerische Rheinhäfen (SRH).

Die Regioport AG hat als grösster Liegeplatzanbieter für Kleinschiffe in BS ihren Gewerbestandort auf Allmend gewählt; sie nahm für sich eine exklusive private Wirtschaftssphäre mit Verweis auf privatwirtschaftlichen vertraulichen Vertrag ohne Offenlegung der Konditionen in Anspruch. Die Regioport AG ist im Bau- und Vermietungswesen erfahren; es lag in ihrer Kompetenz bei Vertragsabschluss mit der RSD statt unechter eine echte Verlängerungsoption (BGE 4C.152/2004 /lma) mit definierten Mietkonditionen zu vereinbaren. Das Versäumnis lässt legitime Willkür zu, die Regioport AG selbst in dreister Form belegbar praktiziert. Der Regioboot Verein ist auf Grund inkompatibler Bedingungen seit Mai 2015 im Regioport nicht mehr engagiert.

Die Aussage des Regioport Eigentümers, der Hafen sei eigentlich eine „Freizeitanlage wie ein schwimmender Schrebergarten“ bedient sich eines Vergleiches, der den tatsächlichen Sachverhalt kaschiert. Schrebergärten sind vereinsgeführte Kleingärtenanlagen, die mit Statuten, in BS öffentlicher Familiengartenordnung einen sozialen Zweck erfüllen. Der Regioport ist nicht vereinsgeführt. Die AG vermietet Liegeplätze einem Parkhaus gleich.

Regioboot plädiert dafür, dass die wachsende Kulturstadt Basel als Tor zur EU/CH mit einem bedeutenden Grossschifffahrtshafen an internationaler Wasserstrasse einer ökologisch akzeptablen Kleinschifffahrt Gast- und Dauerliegeplätze auf Allmend zu fairen, der Öffentlichkeit transparenten Konditionen bietet. Kommerzielles, kommunales und vereinsgeführtes Engagement unterscheidet sich durch Motivation, Qualität, Preis und Akzeptanz des Angebotes. Die Mehrheit der Kleinschiffhäfen am Rhein und seiner Peripherie ist gemeinnützig organisiert und deshalb kostengünstig. Sofern Kleinschifffahrer Alternativen haben, wählen sie das Milieu welches zu ihren Wertvorstellungen passt. Die Bootsimmatrikulationen BS sind seit Jahren gegenüber dem Bundestrend rückläufig.

Im Kantonale Richtplan war bis zur Revision 2018 zu lesen: Kleinschiffinfrastrukturen sind soweit wie möglich zu reduzieren. Die AV liess 2017/2018 trotz Warteliste einige Bojenliegeplätze unvermietet. Die SRH teilten 2016 dem Regioboot Verein in einer Besprechung mit, dass im bestehenden Hafenperimeter keine weiteren Flächen für Kleinschifffahrt zur Verfügung stünden. Nun steht im Raum, dass für die kommerzielle Regioport AG Alternativflächen im Rhein unterhalb der Dreirosenbrücke möglich seien.

Vertraulichkeit bei Verträgen über verpachtete Privatflächen ist selbstverständlich, nicht jedoch bei Allmendflächen, die in ihrer Zweckbestimmung gemeinnütziger, nicht primär finanzieller Optimierung zu dienen haben. Bei langfristiger kommerzieller Nutzung öffentlich gewidmeter Flächen hat der Bürger Anspruch auf Transparenz und Public Value. Fehlentwicklungen sind bei Verhandlung von Verlängerungsoptionen zu bereinigen.

Wir schlagen vor, Bedingungen und Kapazitäten für Kleinschiff-Infrastrukturen im öffentlichen Raum zur Erhaltung und Entwicklung eines attraktiven Lebensraums qualitativ und quantitativ unter Einbezug der Interessengruppen zu ermitteln und öffentlich einsehbar zu regeln. Wir möchten nicht, dass unter lex specialis (SRH Rheinhafenvertrag) das NöRG ausgehebelt wird und langfristige vertrauliche privatwirtschaftliche Verträge noch im Rahmen der SRH Vermarktung von Allmendflächen einen diskreten Weg der Etablierung finden, der sonst nicht möglich wäre.

Altruismus hat in Basel Tradition. Wir empfehlen Worten Taten folgen zu lassen und aus dem Kleinschiffhafen Regioport tatsächlich eine „Freizeitanlage mit den Attributen eines schwimmender Schrebergarten“ zu machen. Angebot, Betriebsform und soziales Engagement passen weit besser zur Allmend und fördern Basels Image.

Regioboot Vorstand demontierte den gedeckten Sitzplatz im Regioport

Der in Etappen entstandene gedeckte Sitzplatz wurde kontinuierlich von der Regioport AG geduldet; er wurde von Mietern, Gästen und mit Repräsentanten des Hafens genutzt. 2013 wurde der Sanierungsbedarf erkannt. In 2013+2014 mobilisierte der Verein im Vertrauen auf bestehende Ordnungen Leistungen im Wert von Fr. 15‘000 für den guten Zweck und WIN-WIN Potential für alle.

Die Einrichtung wurde sorgfältig geplant und auf Zusehen der Regioport AG mit gutem Material erstellt. Das Nutzungspotential hat nach Fertigstellung 29.08.2014 umgehend kommerzielle Begehrlichkeiten, Schriftwechsel und Handlungen ausgelöst.

Viele Personen mit unterschiedlichen Interessenlagen haben den „gedeckte Sitzplatz“ als Bereicherung für den Hafen wahrgenommen; seit 05.12.2014 sollte er auf Anordnung der Regioport AG ausschliesslich ihren Mietern dienen. Der Vorstand bot daraufhin der Regioport AG die Einrichtung ohne Preisvorstellung zum Kauf nach eigenem Ermessen bis 20.05.2015 an.

Am 21.05.2015 sprach die Regioport AG dem Verein das Eigentum am gedeckten Sitzplatz ab und beanspruchte die Fahrnisbaute ohne Ankauf als Bestandteil ihrer Hafenanlage. Der Vorstand handelte auf Grund fremdbestimmter Terminvorgaben, organisatorischer und rechtlicher Aspekte.

Pfingstmontag, 25.05.2015 zwischen 06.00 und 13:00 demontierte der Vorstand die Vereinseinrichtung in aller Ruhe. Der sanierte „gedeckte Sitzplatz“ stand 9 Monate. Die Standzeit begann mit Polizeiaufgebot aus Begehrlichkeit und endete nach Räumung mit Polizeiaufgebot aus Frustration.

2015.05.30 Ablauf der Ereignisse